"Pankower Tor" - Städtebauliche Planung für den ehemaligen Rangierbahnhof Pankow

Pankower Tor

Einführung

Das Vorhaben „Pankower Tor“ wird auf den Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow geplant. Dieser wurde 1997 stillgelegt. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 46,8 ha umfasst im Wesentlichen die Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow. In das Plangebiet wurden aber noch einige angrenzende Flächen einbezogen, u. a. die angrenzenden öffentlichen Straßen.

Planungsstand

Die Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow sollen städtebaulich entwickelt und erschlossen werden. Angestrebt wird die Entwicklung der Flächen zu einem urbanen Stadtquartier und Wohnstandort. Das Vorhaben mit ca. 200.000 m² Geschossfläche Wohnen (das entspricht bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 100 m² ca. 2.000 Wohnungen) ist eines der „Neuen Stadtquartiere“ im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040, der 2024 vom Berliner Senat beschlossen wurde. Es soll die Ansiedlung von Einzelhandel (insbesondere zur Qualifizierung des Hauptzentrums Pankow an der Berliner Straße und als Fachmarktstandort für Möbel an der Prenzlauer Promenade), Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Schule und Kindertagesstätten) sowie von gewerblichen, sozialen und kulturellen Nutzungen ermöglicht werden. Ebenfalls sollen öffentliche Grünflächen (Parkanlagen, Spielplätze, naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen) geschaffen werden. Zur verkehrlichen Erschließung (Erschließungsstraßen, Mobility Hubs und Stellplatzanlagen, Geh- und Radwege, Trassenfreihaltung für die künftige Radschnellverbindung Panke-Trail) sollen die erforderlichen Flächen planungsrechtlich gesichert werden. Die künftige Straßenbahn-Tangentialverbindung Pankow – Heinersdorf – Weißensee soll als Trassenfreihaltung innerhalb des Plangebiets ebenso berücksichtigt werden.

Wesentliche Eckpunkte der Planung sind

  • eine öffentliche Grünfläche zwischen der Mühlenstraße und der Berliner Straße,
  • ein Fahrradparkhaus an der Berliner Straße,
  • eine bauliche Nutzung der landeseigenen Grundstücke Berliner Straße 15 und 17, mit Räumen für Kultur, Bildung und besonderen Wohnformen
  • ein öffentlicher Stadtplatz an der Berliner Straße Ecke Granitzstraße als Entrée in das neue Stadtquartier,
  • eine urbane Bebauung mit Einzelhandelsflächen zur Erweiterung des Hauptzentrums Pankow und Flächen für Gastronomie, Büros, Dienstleistungen, einer Tiefgarage sowie Wohnen in den oberen Geschossen,
  • ein urbanes Wohnquartier mit ca. 200.000 m² Geschossfläche Wohnen,
  • ca. 45.000 m² öffentliche Parkanlagen und Spielplätze sowie naturnahe Grünflächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich, darunter ein weitestgehend durchgängiger Biotopverbundstreifen entlang der Trasse der Stettiner Bahn,
  • zwei Kindertagesstätten zur Versorgung des Wohnquartiers als Solitärgebäude mit dazugehörigen Freiflächen auf einer Grundstücksfläche von zusammen ca. 4.000 m²,
  • eine Schule mit mindestens drei Grundschulzügen an der Granitzstraße auf einer Grundstücksfläche von ca. 12.000 m²,
    - ein urbaner Büro- und Dienstleistungsstandort an der Prenzlauer Promenade,
  • ein Fachmarktstandort für Möbel und einer Verkaufsfläche von max. 45.000 m² (davon max. 10 % für zentrenrelevante Randsortimente),
  • eine Oberschule an der Heimdallstraße, östlich der Prenzlauer Promenade,
  • eine gewerbliche oder kulturelle Nachnutzung des denkmalgeschützten Rundlokschuppens, Ringlokschuppens und ehemaligen Verwaltungsgebäude (Denkmalensemble „Betriebswerk Pankow“),
  • eine Erschließungsstraße ausgehend von einem Vollknotenpunkt an der Prenzlauer Promenade Höhe Tiniusstraße, die auch der Erschließung des Oberschulstandorts und der denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen „Betriebswerks Pankow“ dienen soll,
  • eine Quartiersstraße zur Erschließung des Wohnquartiers mit Anbindung an die Tiefgaragen und weitere Mobilitätshubs
  • ein Geh- und Radweg zur Vorbereitung und Trassenfreihaltung für die Radschnellverbindung Panke-Trail (bzw. eines entsprechenden Radwegs als Bestandteil des Vorrangnetzes des Radverkehrsplans) entlang der Trasse der Stettiner Bahn sowie einem Abzweig in die Neumannstraße,
  • eine Unterführung der Trasse der Stettiner Bahn für Fußgänger und Radfahrer auf Höhe der verlängerten Neumannstraße zur Hadlichstraße und
  • eine Trassenfreihaltung für die Straßenbahntangenialverbindung Pankow – Heinersdorf – Weißensee mit mehreren Haltestellen innerhalb des Stadtquartiers.

Bauleitplanung

Für die Entwicklung des Gebiets ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, da sich die ehemaligen Eisenbahnflächen durch die Entwidmung als Bahnfläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befinden und die beabsichtigten Vorhaben planungsrechtlich derzeit nicht zulässig sind. Am 10.03.2020 hat das Bezirksamt Pankow den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-60 „Pankower Tor“ gefasst. Die Grundlage für den Entwurf des Bebauungsplans bildet das Ergebnis des 2021 durchgeführten konkurrierenden Workshopverfahrens und der aus dem Siegerentwurf fortentwickelte Masterplan „Pankower Tor“.

Vom 25.03. bis 29. 04. 2022 fanden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie parallel die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) statt.

Mit Beschluss des Bezirksamts Pankow vom 19.12.2023 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-60 „Pankower Tor“ entlang der Prenzlauer Promenade sowie nördlich der Kleingartenanlage Feuchter Winkel Ost in die folgenden drei Bebauungspläne geteilt:

  • 3-60a „Pankower Tor“
  • 3-60b „Pankower Tor – Bahnbetriebswerk Pankow“
  • 3-60c „Pankower Tor – Schule Heimdallstraße“

Vom 15.11. bis 15.12.2023 fand die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB für den zentralen Teil des Plangebiets (Bebauungsplan 3-60a „Pankower Tor“) statt. Das Bebauungsplanverfahren 3-60a „Pankower Tor“ mit dem urbanen Stadtquartier und Wohnstandort wird prioritär bearbeitet.

Aktueller Stand

In den vergangenen Monaten wurden intensive Vertragsverhandlungen zu den letzten noch offenen Dissensen mit der Vorhabenträgerin geführt. Die drei Verträge (Städtebaulicher Vertrag, Erschließungsvertrag sowie Vertrag über naturschutzrechtliche Maßnahmen) wurden am 25.03.2025 von den Vertretern des Bezirks Pankow sowie der Vorhabenträgerin unterzeichnet. Das Bebauungsplanverfahrens 3-60a „Pankower Tor“ wird auf dieser Basis fortgeführt. Über die konkretisierte Zeitplanung und die anstehende förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird noch informiert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.pankower-tor.de

Ansprechpartner

Für weitergehende Informationen steht Ihnen seitens des Stadtentwicklungsamtes des Bezirks Pankow, Fachbereich Stadtplanung, Gruppe Verbindliche Bauleitplanung, Herr Hans Gellert, zur Verfügung:
Tel.: (030) 90295 4276
E-Mail: hans.gellert@ba-pankow.berlin.de

Fachbereichsleiterin Stadtplanung

Frau Thierbach

Geschäftszimmer Stadtplanung

Frau Rahn
Zimmer: 407

Postanschrift

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Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Stadtentwicklungsamt

Postfach 730113
13062 Berlin

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