Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen weiteren außerplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr2011
im Kapitel 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe
für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII und
Inobhutnahme
bei Titel 67213 T Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII außerhalb Berlins
bis zur Höhe von 49.106,24 EUR
und
bei Titel 67214 T Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII
außerhalb Berlins
bis zur Höhe von 677.659,53 EUR
werden genehmigt.