Drucksache - 0116/XIX  

 
 
Betreff: Genehmigung von weiteren überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4042, Titel 67142 (240.760,68 EUR); Titel 67145 (65.891,59 EUR) und Titel 67156 (51.624,76 EUR)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm KleebankHaushalt, Personal und Rechnungsprüfung
Verfasser:Dr. Lange 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
22.02.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
29.03.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 30.01.2012
BE HPR v. 29.03.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen weiteren überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich

 

für das Haushaltsjahr 2011

 

im Kapitel              4042              Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe

                            für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII und

                            Inobhutnahme

 

bei Titel              67142 T              Vollzeitpflege in Familien nach dem Kinder- und

                            Jugendhilfegesetz

 

bis zur Höhe von              240.760,68 €,

 

bei Titel              67145 T              Sozialpädagogische Krisenintervention nach

                            Inobhutnahme nach dem Kinder- und

                            Jugendhilfegesetz

 

bis zur Höhe von              65.891,59 €

 

und

 

bei Titel              67156 T              Tagesgruppen nach dem Kinder- und

                            Jugendhilfegesetz

 

bis zur Höhe von              51.624,76 €

 

werden genehmigt.

1 Enthaltung (Bezv

1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion Piraten)

 
 

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