Drucksache - 0063/XIX  

 
 
Betreff: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4042, Titel 67145 T (457.300,00 EUR), 67149 T (765.000,00 EUR), 67156 T (290.000,00 EUR) und 67187 T (150.000,00 EUR)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm KleebankHaushalt, Personal und Rechnungsprüfung
Verfasser:Dr. Lange 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.01.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
29.03.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorl. z.B. v. 20.12.2011
BE HPR v. 29.03.2012

Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs

Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich

 

für das Haushaltsjahr 2011

 

im Kapitel              4042              Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungs-

                            hilfe für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII

                            und Inobhutnahmen

 

bei Titel              67145 T              Sozialpädagogische Krisenintervention nach

                            Inobhutnahme nach dem Kinder- und

                            Jugendhilfegesetz

 

bis zur Höhe von              457.300,- €,

 

bei Titel              67149T              Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem

                            Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

bis zur Höhe von              765.000,- €,

 

bei Titel              67156 T              Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII

                            außerhalb Berlins

 

bis zur Höhe von              290.000,- €

 

und

 

bei Titel              67187 T              Einsatz von Erziehungsbeiständen und

                            Betreuungshelfern/-helferinnen nach dem

                            Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

bis zur Höhe von              150.000,- €

 

werden genehmigt.

1 Enthaltung (Bezv

1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion Piraten)

 
 

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