Drucksache - 0063/XIX
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2011
im Kapitel 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungs- hilfe für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII und Inobhutnahmen
bei Titel 67145 T Sozialpädagogische Krisenintervention nach Inobhutnahme nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 457.300,- €,
bei Titel 67149T Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 765.000,- €,
bei Titel 67156 T Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII außerhalb Berlins
bis zur Höhe von 290.000,- €
und
bei Titel 67187 T Einsatz von Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern/-helferinnen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 150.000,- €
werden genehmigt. 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion Piraten) |
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Bezirksamt Spandau
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