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Drucksache - VIII-1035
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, gemeinsam mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen einen Fragenkomplex zur Barrierefreiheit für den "Haushaltsfragebogen Überprüfung Soziale Erhaltungsverordnung” zu erarbeiten und damit Angaben zur Barrierefreiheit der entsprechenden Wohnungen und der Wohngebäude zu erfassen. Künftige Befragungen und Ergebnisberichte (auch für Nacherhebungen) sollen entsprechend um ein Kapitel Barrierefreiheit ergänzt werden. Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in seiner Sitzung vom 16. Juni 2020 unter Berücksichtigung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft beraten. Eine erneute Debatte zur Sinnhaftig- oder Erforderlichkeit der Nachrüstung von Aufzügen in sozialen Erhaltungsgebieten erübrigte sich; insofern kann auf die Begründung des mitberatenden Ausschusses sowie der Beschlussempfehlung zur Drs. VIII-0801, „Kein Aufzug im Milieuschutz“ verwiesen werden. Die Antragstellerin trat der Vermutung, hier könnte womöglich einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit von Aufzügen in sozialen Erhaltungsgebieten Bahn gebrochen werden zwar mit dem Hinweis entgegen, dass hier lediglich bei den regelmäßig erforderlichen Erhebungen zum Milieuschutz nunmehr auch die Barrierefreiheit mit abgefragt werden soll. Dies vermochte jedoch insbesondere mit Blick auf die Antragsbegründung nicht vollends zu überzeugen und lässt bestenfalls Raum zur Interpretation. Vielmehr setzte sich erneut der Gedanke durch, dass nachträgliche Aufzugsanbauten zumeist lediglich Kostentreiber mittels Modernisierungsumlage und höherer Betriebskosten bei geringem Gegenwert darstellen. Der Ausschuss übersieht hierbei nicht, dass Barrierefreiheit eine erstrebenswerte Zielsetzung ist und auch in sozialen Erhaltungsgebieten entsprechende Berücksichtigung zu finden hat. Diese grundsätzliche Erwägung ist jedoch nicht ohne Weiteres mit der Nachrüstung von Aufzügen in Altbauten (mit eher fragwürdigem Nutzen) bzw. deren vorbereitende Maßnahmen vereinbar und steht den Zielen sozialer Erhaltungssatzungen diametral entgegen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen empfiehlt daher mit 4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung mehrheitlich die Ablehnung der Drucksache. Begründung des mitberatenden Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft: Grundsätzlich unterstützt der Ausschuss den Wunsch nach Barrierefreiheit. Dies kann aber nur selten in der Bestandsbebauung hergestellt werden, da die Aufzüge immer auf der halben Treppe starten. Zudem dienen die Aufzüge oft für enorme Mieterhöhungen. Auch verwenden Vermieter*innen oft nicht den zweckmäßigsten Fahrstuhl, sondern Konstruktionen die für eine möglichst hohe Mieterhöhung nutzbar sind. Zudem waren Vorstellung des Antrages, Begründung und Antragstext, nach der Meinung einiger Ausschussmitglieder, nicht zusammenpassend. Daher ergeht eine negative Beschlussempfehlung. Dafür: 4, Dagegen: 9, Enthaltung: 1 Begründung Ursprungsantrag: Im Bezirk Pankow befinden sich zahlreiche soziale Erhaltungsgebiete gem. §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Weitere Gebiete wurden/ werden untersucht und stehen möglicherweise vor der Aufstellung einer entsprechenden Satzung. Durch Festsetzung solcher Erhaltungsverordnungen ergeben sich auch hinsichtlich des Neubaus und/oder der Sanierung von baulichen Einrichtungen, die der Barrierefreiheit dienen, Genehmigungsvorbehalte. Ziel des sozialen Erhaltungsrechts in den §172ff. BauGB und insbesondere des §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB ist der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. In den Diskussionen, Beschlüssen der BVV Pankow und des Bezirksamtes Pankow ist dabei ein Teil dieser schützenswerten Wohnbevölkerung aufgrund des befürchteten „Aufwertungsdrucks“ in den Hintergrund getreten. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und ältere Menschen (deren Anteil aufgrund der demografischen Entwicklung zunimmt), sind auf besondere bauliche Ausstattungsmerkmale angewiesen, die zum Teil grundsätzlich von Genehmigungen ausgeschlossen sind oder ausgeschlossen werden sollen. Im Ausgleich der Interessen aller betroffenen Bewohner scheint dies zumindest fragwürdig. Insofern soll künftig bei den Befragungen und Auswertungen dieser auch ein Komplex Barrierefreiheit einbezogen werden, der Hinweise auf mögliche Bedarfe dieser Bevölkerungsgruppe gibt und in die Erarbeitung der Genehmigungsvorbehalte einfließen soll. |
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