Drucksache - VIII-0990  

 
 
Betreff: Gegen Lichtverschmutzung – Beleuchtungskonzept für Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit mitberatender Ausschuss
27.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit vertagt     
11.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Umwelt und Natur federführender Ausschuss
09.01.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 27. BVV am 30.10.19
Antrag Fraktionen Linke & Grüne, 27. BVV am 30.10.19, 2. Ausfertigung
Stellungnahme SchuSpG
Beschlussempfehlung UmNat 33. BVV am 17.06.2020
VzK§13BezVG BA, SB 34. BVV am 02.09.2020
VzK§13 BezVG BA, SB 35. BVV am 30.09.2020
VzK§13BezVG BA, SB 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13 BezVG SB, 37. BVV am 9.12.2020
VzK§13BezVG BA, SB 38. BVV am 20.01.2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

17.08.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0990/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gegen Lichtverschmutzung Beleuchtungskonzept r Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 33. Sitzung am 17.06.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0990/2020

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Konzept zur Reduktion der

Lichtverschmutzung für Pankow zu erstellen. Das Konzept soll alle Aspekte in der Verwaltungshoheit des Bezirksamtes erfassen, unter anderem auch Schulen und Schulhöfe. Hierbei ist insbesondere das Tötungsverbot des. §44 des BNATG bezüglich des Tier- und

Artenschutzes zu beachten.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt verfolgt heute bereits alle Möglichkeiten, sowohl bei Genehmigungen als auch baulichen Maßnahmen entsprechend geltender Vorschriften als auch vorhandener Erkenntnisse zur Eindämmung, der Lichtverschmutzung beizutragen. Hierbei möchte das Bezirksamt auf folgende sektorale Zuständigkeiten hinweisen. Für das bezirkliche Gebäudemanagement kann berichtet werden, dass die Freiflächen in ihrem Fachvermögen funktionsgerecht, nachhaltig (ökologisch, sozial, ökonomisch) und „fit für den Klimawandel“ sein müssen. Als innerstädtische Freifläche mit hohem Grünanteil und großer biologischer Vielfalt sind Schulhöfe und Sportflächen von großem stadtökologischen Wert. Im Hinblick auf den Klimawandel sind insbesondere Schulfreiflächen daher möglichst naturnah, stark begrünt und nachhaltig zu gestalten. Gemäß den Ausführungshinweisen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) für Planung und Bau von Freiflächen an Grundschulen, Oberschulen und Oberstufenzentren in Berlin gilt entsprechend dem Musterfreiflächenprogramm für die technische Ausstattung aller Schultypen folgendes:

Bei einem Großteil der Pankower Schulen sind Außenbeleuchtungen zwingend vorzusehen. Dies dient der Verkehrssicherheit und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. U.a. die Unfallkasse Berlin überprüft die entsprechende Beleuchtung regelmäßig. Grundsätzlich werden hier LED- Leuchtmittel verbaut und Bewegungsschaltungen installiert.

Die Außenbeleuchtung ist hierbei vorzusehen:

a) Außenbeleuchtung Hauptwege vom öffentlichen Straßenland bis zum Haupteingang

b) Außenbeleuchtung Verbindungswege zwischen einzelnen Gebäuden

Die Raumvergabe in den Schulgebäuden und Schulsporthallen erfolgt bis spätestens
22 Uhr. Bis dahin sollte auch die Reinigung des Schulgebäudes abgeschlossen sein. Wie bereits erwähnt, verfügt die Außenbeleuchtung über Bewegungsschaltungen, so dass daher grundsätzlich ab 22 Uhr keine Außenbeleuchtung in Betrieb sein sollte. Unabhängig davon, sind aus Sicherheitsgründen aber Notfalllichter in den Schulgebäuden notwendig und mit einer Beleuchtungsstärke von unter 1 Lux verbaut.

Ähnlich funktionsgerecht erfolgt die Lichtplanung für die übrigen Gebäude in bezirklicher Verantwortung.

Genehmigung von Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes gem. BerlStrG und Ausnahmen auf Grün- und Erholungsanlagen nach dem GrünanlG werden nur erteilt, wenn öffentliche Interessen dem nicht entgegenstehen. Bezüglich der Immissionsgrenzwerte wird das Umwelt- und Naturschutzamt regelmäßig bei beleuchteten Anlagen beteiligt und die entsprechenden Auflagen in der Genehmigung verfügt. Dies betrifft vor allem: beleuchtete Großwerbeanlagen, Werbesäulen, Gerüstwerbungen, BVG Haltestellen, Beleuchtungsanlagen zur Anstrahlung von Gebäuden, Lichterketten (die jedoch nur in der Weihnachtszeit genehmigt werden).

Eine Änderung der Grenzwerte kann über diesen Weg gut umgesetzt werden. Für den Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung kann nur mitgeteilt werden, dass sich die Planung, der Bau, die Unterhaltung wie auch die Erstellung von Beleuchtungskonzepten für das gewidmete öffentliche Straßenland der bezirklichen Zuständigkeit entzieht. Somit scheidet dieser Bereich aus der Betrachtung zu dieser Beschlussempfehlung aus (... Das Konzept soll alle Aspekte in der Verwaltungshoheit des Bezirksamtes erfassen, ...).

In Bezug auf die Straßenbeleuchtung (Auszug aus der KA 0688/VIII, Straßenbeleuchtung) lässt sich folgendes ergänzen:

r die öffentliche Beleuchtung im öffentlichen Strenland in ganz Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK), Abteilung V, Objektmanagement Bereich Öffentliche Beleuchtung (B E), zuständig.

Technisches Kundenmanagement sowie Belange der Projektbau- und des Objektmanagements für Anlagen der Öffentlichen Beleuchtung erfolgen im Auftrag der SenUVK V B E. Im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz betreiben die Stromnetz Berlin GmbH seit dem 01.10.2018r die nächsten 10 Jahre die rund 220.000 öffentlichen elektrischen und gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen des Landes Berlin. Grundsätzlich gilt das Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Weitere Entscheidungen und fachlichen Grundsätze liegen in der Zuständigkeit von SenUVK V B E.

Ergänzend darf das Bezirksamt darauf hinweisen, dass die Beachtung des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Frage der Gefährdung und Tötung wildlebender Tiere durch Lichtimmissionen zu kurz greift. Der § 44 BNatschG bezieht sich auf besonders geschützte Arten (Arten der Anhänge A und B der EU-Artenschutz-VO, der Anhang IV Arten der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten). Die meisten der von Lichtimmissionen betroffenen, insbesondere Insektenarten sind nicht besonders oder streng geschützt und somit nicht Gegenstand des § 44 BNatSchG. Diese nicht besonders geschützten Arten genießen aber den Schutz des § 39 BNatSchG (u.a. Abs. 1 - Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten). Wichtige Grundsätze für eine tierfreundliche Beleuchtung (u. a. für Insekten, Fledermäuse, Vögel) sind dem Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtung vom Bundesamt für Naturschutz (2019) zu entnehmen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

siehe Anlage

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen