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Drucksache - VIII-0983
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 28. Sitzung am 04.12.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0983 – „Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, für das Quartier „Danziger Straße Ost“ mit der Umgrenzung Kniprodestraße, Conrad-Blenkle-Straße/Fritz-Riedel-Straße, Landsberger Allee, Danziger Straße eine soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB festzusetzen. Für die Festsetzung sprechen der Ergebnisbericht „Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass Sozialer Erhaltungsverordnungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für fünf Verdachtsgebiete im Bezirk Pankow von Berlin“ vom Juni 2017, der seither drastisch steigende Aufwertungsdruck sowie der städtebauliche Zusammenhang mit dem angrenzenden sozialen Erhaltungsgebietes Petersburger Straße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Verordnung zum „Erhaltungsgebiet Danziger Straße Ost“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist am 30.07.2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin veröffentlicht worden und hat somit Rechtskraft erlangt. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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