Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .06.2019 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | VIII-/2019 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Wiederkehrende Veranstaltungen mit herausragender Bedeutung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
- Die öffentlichen Veranstaltungen Jazz im Park, Dunckerstraßen-Fest,
Choriner Straßenfest und Volksfest Rosenthaler Herbst/Erntedankfest werden für das Jahr 2019 und die Folgejahre als Veranstaltungen mit herausragender Bedeutung festgelegt.
Begründung
Die aufgezählten Veranstaltungen finden seit vielen Jahren mit wachsender Beliebtheit und Akzeptanz bei Anwohnern und Besuchern statt. Sie weisen eine hohe soziale und kulturelle Bedeutung im Bezirk Pankow auf.
Die vorliegenden Anträge für das Jahr 2019 zeigen, dass durch die geplanten Veranstaltungsrahmen die Immissionsrichtwerte für störende Veranstaltungen nach § 11 der Veranstaltungslärm-Verordnung nicht ohne größere Einschränkungen eingehalten werden können. Ursache sind steigende Besucherzahlen und die damit verbundene Erhöhung der Geräuschbelastung der Anwohner. Die zur Einhaltung der Immisionsrichtwerte durchzuführenden Maßnahmen würden den Charakter der Veranstaltungen erheblich verändern, ggf. wären die Veranstaltungen nicht genehmigungsfähig.
Die Einstufung der Veranstaltungen als „Veranstaltungen mit herausragender Bedeutung“, lässt immissionsschutzrechtlich eine Einzelfallbetrachtung mit der Festsetzung individueller Immissionsrichtwerte zu. Die Veranstaltungen könnten dann einen höheren Immissionsrichtwert ausschöpfen. Die Anwohner müssten dann kurzzeitig einen höheren Geräuschpegel hinnehmen.
Da die Veranstaltungen eine wachsende Beliebtheit aufweisen, sie traditionell statt-finden und einen hohe soziale Bedeutung haben, ist aus Sicht des Umwelt und Naturschutzamtes die Voraussetzungen zur Einstufung der Veranstaltungen als „Veranstaltungen mit herausragender Bedeutung“ gegeben.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Daniel Krüger Bezirksstadtrat für Umwelt und öffentliche Ordnung |
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen |
| | quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ | |
- Fläche
- Versiegelungsgrad | x | | | | | |
- Wasser
- Wasserverbrauch | x | | | | | |
- Energie
- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | x | | | | | |
- Abfall
- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | x | | | | | |
- Verkehr
- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | x | | | | | |
- Immissionen
- Schadstoffe - Lärm | | x | | | x | |
- Einschränkung von Fauna
und Flora
| x | | | | | |
- Bildungsangebot
| x | | | | | |
- Kulturangebot
| x | | | | | |
- Freizeitangebot
| x | | | | | |
- Partizipation in Entschei-dungsprozessen
| x | | | | | |
- Arbeitslosenquote
| x | | | | | |
- Ausbildungsplätze
| x | | | | | |
- Betriebsansiedlungen
| x | | | | | |
- wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen
| x | | | | | |
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.