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Drucksache - VIII-0730
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Blankenburger Straße ab der Einmündung Dietzgenstr. bis zur Siegfriedstr. die Reinigungsschachtabdeckungen fahrbahnkonform, das heißt bündig zur Fahrbahndecke herzustellen. Sollten die damals bauausführenden Firmen noch in der Gewährleistungshaftung stehen, sind diese aufzufordern die Mängel zu beseitigen. Begründung der Beschlußempfehlung: Der Ausschuß konnte sich kein Bild über die Art und das tatsächliche Ausmaß der im Abtrag behaupteten Straßenschäden verschaffen. Ebensowenig war zu klären, ob gegebenfalls noch Gewährleistungsansprüche bestehen. Andererseits wurde auch eine Vertagung nicht vorgeschlagen. Der Ausschuß empfiehlt der BVV daher mit 2 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen und bei 5 Enthaltungen die Ablehnung der Drucksache. Begründung Ursprungsantrag BV Stefan Kretschmer (Fraktion der AfD):Die Schachtabdeckungen sind alle abgesackt. Zusätzlich wird die Fahrbahndecke an diesen Stellen durch Witterungseinflüsse geschädigt. |
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