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Drucksache - VIII-0716
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Verkehrschaos in Karow unverzüglich beenden |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 21. Sitzung am 16.01.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0716
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die unhaltbaren Zustände im Bereich der Pankgrafenstraße, Streckfußstraße, dem Schrägen Weg und den umliegenden Straßen ggf. gemeinsam mit weiteren Zuständigen abzustellen.
Hierzu sind kurzfristig folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:
- Anordnung und weiträumige Ausweisung einer Tonnagebeschränkung auf 3,5t für die Umleitungsstrecke der voll gesperrten Bahnhofstraße
- die ordnungsgemäße Herstellung der Fahrbahndecke sowie die Schaffung eines geschützten Fußgängerweges mit ausreichender Beleuchtung im Bereich des Brückenbauwerks am Schrägen Weg
- die Abordnung der Vorfahrtsregelung im Zuge der Streckfußstraße und des Schrägen Weges (Rückkehr zu Tempo—30-Zone)
- die Anordnung von wechselseitig versetzen Parkständen im Verlauf der Streckfußstraße
- Dokumentation des aktuellen Zustandes der Straßen und Wege, die von den Umfahrungen des gesperrten Abschnitts betroffen sind (Streckfußstraße, Schräger Weg, Boenkestraße, Straße 94, Kerkowstraße, Hagenstraße, Steinauer Straße, Neustädter Straße, Böttnerstraße etc.).“
Das Bezirksamt wird mittel- und langfristig ersucht, ggf. mit weiteren Zuständigen, insbesondere der Deutschen Bahn AG sicherzustellen, dass:
- die durch den massiven Durchgangsverkehr in der Streckfußstraße geschädigten Straßenbäume besondere Beachtung bei der Baumpflege finden und ggf. durch Nachpflanzung von Starkbäumen ersetzt werden,
- künftig keine parallele Sperrung von mehr als einer Eisenbahnüberführung in der Ortslage Karow (Schräger Weg, Bahnhofstraße, Leobschützer Straße) über die Dauer von fünf Tagen erfolgt,
- im Falle von notwendigen Schienenersatzverkehren diese zumindest werktags über die Eisenbahnüberführung (EU) Bahnhofstraße abgewickelt werden,
- der Zustand der Straßen und Wege nach dem Abschluss der Bauarbeiten durch die Deutsche Bahn AG in mindestens einen Zustand, wie vor Beginn der Baumaßnahmen wiederhergestellt wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Teil 1
Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Verkehrslenkung Berlin, vom 29.05.2019 liegt jetzt vor und wird wörtlich wiedergegeben.
„Eingangs ist zu den Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn (DB) AG in Karow zu erwähnen, dass die Bauarbeiten der DB AG im Ortsteil Karow mehrere Brückenbauwerke (Bahnhofstraße- Pankgrafenstraße, Am Danewend und Schräger Weg) betreffen.
Nach Mitteilung der DB AG sind hinsichtlich der Bauabläufe betriebsintern sehr langfristige und umfangreiche Abstimmungen und Planungen erforderlich gewesen. Maßgebend beeinflusst wurden und werden diese von den Betriebsabläufen und möglichen Sperrungen im Personennah-/ -fernverkehr sowie im Güterverkehr.
Alle Eisenbahnüberführungen betreffen sowohl S-Bahn- als auch Fernbahngleise. Dadurch kommt es zu mehreren und wechselnden Bauphasen.
Ergebnis der Prüfungen zu den kurzfristigen Maßnahmenvorschlägen:
Zu 1. und 3.
Aus verkehrlicher Sicht wurde der DB AG vorgegeben, dass bei einer Sperrung der Bahnhofstraße mindestens immer eine verkehrsnahe Umfahrung, für den ortsnahen als auch Versorgungsverkehr zwischen Karow Ost und Karow West, vorgehalten werden muss.
Sowohl die nördliche (Am Danewend) als auch die südliche Umfahrung (Schräger Weg), die phasenweise eingerichtet werden, wurden im Vorfeld mit Ihrem Straßen und Grünflächenamt und dem zuständigen Polizeiabschnitt abgestimmt.
Dementsprechend wurden die Umfahrungen über das Nebennetz aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens ertüchtigt, d.h. abschnittsweise erfolgten Fahrbahnsanierungen; sowie mit notwendigen, verkehrsbehördlichen temporären Regelungen versehen, um für einen verkehrssicheren und flüssigen Verkehrsablauf zu sorgen.
Dementsprechend wurden sichere Querungsmöglichkeiten durch Fußgängerüberwege (FGÜ), eine Änderung der Vorfahrtsregelung sowie die Modifizierung von Tempo 30-Zonen in Tempo 30-Strecken verkehrsbehördlich angeordnet.
Die von Ihrer BVV angeregte Rückkehr zu einer Tempo 30-Zonenregelung, mit einer Regelung der Vorfahrt rechts-vor-links, würde nicht nur die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecken reduzieren, sondern vielmehr durch die zusätzlichen Brems- und Beschleunigungsvorgänge dazu führen, dass sich verkehrsbedingte lmmissionen zum Nachteil der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass ein durch den Bauherren vorlaufend beauftragtes Umweltgutachten, keine Überschreitungen der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastungen ergab.
Die südlichen als auch die nördlichen Umfahrungen unterliegen an den Brückenbauwerken ausgewiesenen Höhenbeschränkungen, eine Notwendigkeit für eine ergänzende Tonnagebeschränkung besteht aus verkehrlicher Sicht nicht.
Der zuständige Polizeiabschnitt führt mehrfach und in regelmäßigen Abständen Kontrollen in diesem Bereich durch und konnte bislang keine erhöhte Gefahrensituation feststellen. Nach Rücksprachen des zuständigen Fachbereichs der VLB mit der Polizei, ist zu sagen, dass die Verkehrssituation vor Ort als unbedenklich zu bewerten ist.
Zusätzlich werden mit der ab Mitte Mai 2019 geänderten Umfahrung - dann wieder nördlich über Am Danewend - Dialog-Displays zur Disziplinierung der Autofahrer, hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten, aufgestellt.
Dies hatte sich in einer der vorher ausgeführten Bauphase sehr positiv ausgewirkt. Bei nochmaliger Rückkehr in eine südliche Umfahrung über Schräger Weg, wird die Verkehrssituation in der Örtlichkeit nochmals überprüft und überarbeitet.
Zu 4.:
Der Anregung, in der Streckfußstraße wechselseitig versetzt den ruhenden Verkehr zuzulassen, kann nicht gefolgt werden. Generell ist feststellend zu sagen, dass grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Parkraum im Bereich des öffentlichen Straßenlandes besteht. Der fließende Verkehr, vor allem die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, geht dem ruhenden Verkehr vor. Auch das Allgemeininteresse geht hier klar dem Individualinteresse vor. Zwar stellt der ruhende Verkehr eine Art künstliche Verkehrsberuhigung dar, die aber nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit getroffen werden kann. Auch würde dies zu zusätzlichem Abbremsen/ Beschleunigen führen, welches sich auf den Lärmpegel nicht positiv auswirken würde.
Teil 2
Ergebnis der Prüfungen zu den mittel- und langfristigen Maßnahmenvorschlägen:
Zu 2.:
Den anfänglichen Plänen der DB AG mit Vollsperrungen und zusätzlichen temporären Lichtzeichenanlagen (LZA) wurde grundsätzlich mit der Festlegung begegnet, mindestens eine der drei Brücken immer frei zu halten und dies auch nicht eingeschränkt mit einer temporären LZA zu regeln. Dem wurde gefolgt, die Umfahrungen der Bahnhofstraße erfolgen, wie eingangs erläutert südlich oder nördlich. Sofern seitens Ihres Bezirksamtes weitere Vorgaben für erforderlich erachtet werden, sind diese direkt an die DB AG heranzutragen.
Zu 3.:
Die S-Bahn ist in die Abstimmungen frühzeitig einbezogen worden. Bei Sperrung der Bahnhofstraße wurde eine Nutzung der eingerichteten Umfahrung, über das Nebennetz durch den SEV, verkehrlich abgelehnt. Infolge der eingeschränkten Höhen, stehen diese Straßenzüge auch gar nicht im Fokus der Planung der S-Bahn. Der SEV wird von Seiten der S-Bahn über die Hobrechtsfelder Chaussee bzw. die Karower Chaussee geplant.“
Das Bezirksamt war in die Abstimmung eingebunden und schließt sich den Ausführungen der Senatsverwaltung an.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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