Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0683
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Verkehrssicherheit auf dem Fuß- und Radweg im Mühlenkiez |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0683
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, kurzfristig einen Winterdienst für den Hauptweg an der Promenade im Mühlenkiez (Grundstück hinter der Hanns- Eisler- Straße 2-5, Flur Prenzlauer Berg 31, Flurstück 288) zu beauftragen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, inwieweit für den §5 des Berliner Grünanlagengesetzes Ausnahmen mit dem Ziel, dass auf dem Fuß- und Radweg im Mühlenkiez in Prenzlauer Berg der Winterdienst durch die BSR durchgeführt wird, geschaffen werden können.
Das Bezirksamt wird zudem ersucht, eine bessere Beleuchtung des Weges herzustellen und diese dauerhaft zu erhalten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Grünanlagengesetz § 5 (2) steht dazu:
Die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verpflichtung Berlins zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht.
Das betrifft also nicht nur diesen, sondern alle Wege in Grünanlagen. Viele Bürger möchten aktuell auch in Grünanlagen Fahrrad fahren. Diesem Wunsch wird nach und nach mehr Beachtung geschenkt und die Wege entsprechend ausgebaut und als Radwege ausgewiesen. Dennoch bleibt der rechtliche Unterschied zwischen gewidmeten Verkehrsflächen mit und gewidmeten Grünanlagen ohne Winterdienst. Ebenso gilt in Grünanlagen nicht das Straßenreinigungsgesetz, was die Laubberäumung auf gewidmeten Verkehrsflächen vorsieht.
Entsprechend erhält der Bezirk vom Land Berlin auch kein Personal oder Sachmittel für diese Aufgaben. Dennoch wird der Bezirk prüfen, ob die zusätzlichen Kosten für einen Winterdienst auf diesem kurzen Abschnitt mit vertretbarem Kostenaufwand anderweitig kompensiert werden können.
Selbst eine Duldung von Quasi-Verkehrswegen in Grünanlagen beinhaltet die fehlende Straßenreinigung, fehlenden Winterdienst, fehlenden Lichtraumprofilschnitt an Gehölzen, der für einen eventuellen Rad- oder Elektromobilverkehr notwendig wäre und eben die hier dargestellte Beleuchtung. Der vorgefundene Zustand ist also vom Gesetzgeber so vorgesehen. Eine Widmung als Verkehrsflächen würde eine Entwidmung der Grünanlagen bedeuten.
Im Rahmen des laufenden ISEK-Verfahrens Greifswalder Straße kann im Rahmen der Bürgerbeteiligung eine Beleuchtung der Fuß- und Radwege in gewidmeten Grünanlagen als Sanierungsziel identifiziert und ggf. im Maßnahmepaket der Wohnumfeldverbesserung aufgenommen werden. Die dementsprechende Entscheidung darüber liegt bei der Senatsverwaltung und würde vom Bezirk begrüßt.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen.
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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