Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .11.2018 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ für das Jahr 2019
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 beschlossen, den vom Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ am 18.09.2018 festgestellten Wirtschaftsplan für 2019 dem Bezirkshaushaltsplan 2018/2019 des Bezirkes Pankow von Berlin als Anlage nachzureichen.
Begründung
Gemäß § 7 Eigenbetriebsgesetz ist der für das Geschäftsjahr vom Eigenbetrieb zu erarbeitende Wirtschaftsplan vom Verwaltungsrat festzustellen und gemäß § 16 als Anlage nachrichtlich dem Bezirkshaushaltsplan beizufügen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen wurden in Einnahmen und Ausgaben für den Bezirk Pankow bereits in den beschlossenen Bezirkshaushaltsplan 2018/2019 eingearbeitet. Es betrifft insbesondere Einnahmen im Kapitel 3307, Titel 26118 und im Kapitel 4021, Titel 11157 anteilig, Ausgaben im Kapitel 3307, Titel 42201 anteilig, im Kapitel 4021, die Titel 63621 und 67109 anteilig sowie die Titel 67146 und 67169.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sicherung der Betreuung von Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Sören Benn
Bezirksbürgermeister