Bezirksamt Pankow von Berlin | 02.11.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VIII-0604 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht |
Transparenz für die Sanierung von Gehwegen im Bezirk Pankow |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0604
„Das Bezirksamt wird ersucht,
– der BVV eine nach Prioritäten geordnete Liste mit den geplanten baulichen Maßnahmen zur Gehwegsanierung im Bezirk vorzulegen und auf den Internetseiten des Bezirksamtes zu veröffentlichen. In der Aufstellung sind mindestens das Datum der Schadensbegutachtung, der jeweilige Schadensbefund, die voraussichtlichen Sanierungskosten sowie der vorgesehene Zeitraum der Durchführung und die vorgesehene Finanzierung anzugeben.
– Diese Liste ist mindestens halbjährlich zu aktualisieren und der BVV in einer VzK zu
übergeben
– Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Gehwegschäden unter „Ordnungsamt-online“ an das Bezirksamt gemeldet werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes, Abschnitt 4 – Entwicklung des Fußverkehrs, Anfang des Jahres 2021, hat das Land Berlin die Belange des Fußverkehrs erstmals gesetzlich geregelt. So wurden mit diesem Abschnitt die besonderen Ziele der Entwicklung des Fußverkehrs, der Erhalt und die Sanierung des Fußverkehrsnetzes wie auch Aufgaben und Zuständigkeiten für den Fußverkehr bis hin zur Aufstellung eines Fußverkehrsplanes und der bezirklichen Fußverkehrsnetze festgeschrieben. Für das weitere Handeln, auch für die Kategorisierung und Priorisierung der bezirklichen Fußverkehrsnetze und Maßnahmen, ist die Aufstellung des Fußverkehrsplanes durch die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung Grundvoraussetzung. Alle weiteren Schritte sind davon, wie auch von der damit verbundenen Konkretisierung der Regelwerke, abhängig. Ebenfalls wurde ein zusätzlicher Personalbedarf für die Planung und Umsetzung der bezirklichen Maßnahmen für jeden Bezirk erkannt und im § 51 verankert. Die Erwartung des Bezirks-amtes, dass von Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen die somit festgeschriebenen Stellen dem Bezirk zügig zugewiesen werden, wurde seitens der Senatsverwaltung nicht erfüllt (s. a. Schlussbericht zur Drucksache-Nr.: VIII-1334-Personelle Voraussetzung für Gehwegsanierungen schaffen). Hier muss nochmals betont werden, dass ohne entsprechendes zusätzliches Personal diese im Gesetz formulierten zusätzlichen Aufgaben nicht zu erledigen sind.
Unabhängig davon wird das Fachamt, bei Fortführung der „AG Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“, durch das neu zu bildende Bezirksamt in der neuen Legislaturperiode die Praxis der Aufnahme von Vorschlägen, der Abstimmung dazu in der AG und anschließend deren Umsetzung weiterführen. Ebenfalls wird bei Fortführung des Programms „Barrierefreie öffentliche Räume (Bordabsenkungsprogramm)“ durch die Senatsverwaltung der Bezirk weitere Einzelvorhaben anmelden und umsetzen. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Vollrad Kuhn Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste |
entfällt