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Drucksache - VIII-0502
Siehe Anlage
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0502 Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob Robert Rössle ein aktiver Gegner der Demokratie und geistig-politischer Wegbereiter und Verfechter der nationalsozialistischen Ideologie und Gewaltherrschaft war und ob somit die Voraussetzungen für die Umbenennung der Robert-Rössle-Straße in Berlin-Buch vorliegen. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Nach der Durchführung einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung am 3. Dezember 2019 konnte der FB Museum/bezirkliche Geschichtsarbeit die dort vorgetragenen Argumente und Quellenhinweise in einer Synopse für und gegen eine Umbenennung zusammenstellen und diese dem Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften zur Meinungsbildung und Entscheidungsvorlage vorlegen. Weiterhin befasste sich der Ausschuss am 13. August 2020 mit einer durch den FB Museum/bezirkliche Geschichtsarbeit erarbeiteten Vorlage unter Nennung der Argumente für und gegen eine Umbenennung der Straße nach Rudolf Rössle sowie drei alternativer Szenarien im Umgang damit. Schließlich hat sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 19. April 2023 mit Bezug auf die Drucksache Nr: IX-0070 „Umbenennung der Robert-Rössle-Straße“ mit der Umbenennung der Robert-Rössle-Straße befasst und dem Vorschlag des Frauenbeirats Pankow zugestimmt, die Robert-Rössle-Straße nach Cécile Vogt umzubenennen. Über die Umsetzung dieses Beschlusses wird der Bezirksverordnetenversammlung Pankow durch die Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum regelmäßig berichtet. Den Auftrag des Beschlusses VIII-0502, zu prüfen, ob die „Voraussetzungen für die Umbenennung der Robert-Rössle-Straße in Berlin-Buch vorliegen“, hat der FB Museum/bezirkliche Geschichtsarbeit vollumfänglich umgesetzt. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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