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Drucksache - VIII-0485
Dem Bezirksamt wird empfohlen, beim Senat darauf hinzuwirken, daß dieser die gesetzlichen Bestimmungen des Asyl- und Ausländerrechtes konsequent umsetzt. Weitere modulare Unterkünfte in Berlin sind durch den Senat erst dann zu errichten, nachdem die Anzahl der in Berlin lebender vollziehbar ausreisepflichtiger Personen spürbar vermindert wurde - und dann tatsächlich noch ein Bedarf nachgewiesen werden kann. Begründung:Das Asyl- und Ausländerrecht wird durch den Senat nicht konsequent umgesetzt. Zum 31.12.2017 lebten in Berlin 11 754 vollziehbar ausreisepflichtige Personen, eine Steigerung gegenüber dem 30.06.2017 um 344 Personen. Die Zahl der rechtskräftig abgelehnten Asylsuchenden betrug zum 31.12.2017 42 914 Personen, eine Steigerung gegenüber dem 30.06.2017 um 2585 Personen. Gleichzeitig verminderte sich im Jahr 2017 die Zahl der Abschiebungen gegenüber dem Jahr 2016 von 2028 auf 1638 Personen, die Zahl der freiwilligen Ausreisen von 9601 auf 3629 Personen. Die durch diese Politik entstehenden Belastungen sollten zunächst reduziert werden, bevor die Errichtung weiterer MUFs geplant wird. |
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