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Drucksache - VIII-0454
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
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Informationssteine im Volkspark Prenzlauer Berg reinigen und wo nötig erneuern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16. Sitzung am 06.06.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0454
„.Das Bezirksamt wird ersucht, die Informationssteine (steinerne Markierungen) im Volkspark Prenzlauer Berg zu reinigen, von Graffiti zu befreien und, wo nötig, zu erneuern. Weiterhin soll geprüft werden, ob die Bronzetafeln „Aus der Entstehungsgeschichte des Parks“ von Birgit Horota durch Reinigung von Graffiti wieder kenntlich gemacht werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Aufgrund der nach wie vor stark begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen der Grünunterhaltung können leider nicht alle Maßnahmen zeitnah durchgeführt werden, die sinnvoll und wünschenswert sind, sondern es müssen Prioritäten gesetzt werden. Die zur Verfügung stehenden Grünpflege- und Unterhaltungsmittel werden fast ausschließlich für gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungsmaßnahmen eingesetzt. Den Schäden durch den stark ansteigenden Nutzungsdruck und geändertem Freizeitverhalten in Grünanlagen und auf öffentlichen Plätzen oder durch Vandalismus konnte bisher nicht über eine adäquate Anpassung der erforderlichen personellen und finanziellen Zuweisungen begegnet werden. Eine Reinigung von Graffiti erfolgt i. d. R. nur, wenn beleidigende oder volksverhetzende Parolen oder Symbole umgehend beseitigt werden müssen. Dafür kann nur ein Budget von 2.000 € pro Jahr für den gesamten Bezirk eingesetzt werden. Erforderlich wären mindestens 20.000 € pro Jahr. Wir werden prüfen, ob wir in diesem Jahr zusätzliche Mittel aus dem Programm „Sauberes Berlin“ hier zum Einsatz bringen können.
Eine umfassende Sanierung der Grünanlage Volkspark Prenzlauer Berg wäre dringend erforderlich. In der Haushaltsanmeldung 2019-2023 wurde eine Teil-Sanierungsmaß-nahme in Höhe von 600.000 € angemeldet. Dies entspricht etwa einem Eigenanteil des Bezirkes von 10 % der erforderlichen Kosten einer umfassenden Sanierung der Wege, des Vegetationsbestandes, der Spielplätze und der Ausstattung, wenn dafür eine Fördermaßnahme der Senatsverwaltung beantragt und bewilligt werden kann. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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