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Drucksache - VIII-0114
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Weitere Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Karow errichten |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 6. Sitzung am 05.04.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0114
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die im Rahmen des Beschlusses der BVV (DrS.VII-0559) vom 11. Dezember 2013 geforderten und vom Bezirksamt mit Schlussbericht vom 02. Juli 2014 zugesagten zusätzlichen Fahrradabstellanlagen im Bereich des S-Bahnhofes Karow nunmehr zeitnah zu errichten und für die Nutzung freizugeben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt konnte bisher der Forderung aus der BVV-Drucksache VII-0559, weitere Fahrradständer am S-Bahnhof Karow aufzustellen, nicht nachkommen, da im öffentlichen Straßenland auf den Gehwegen um den S-Bahnhof Karow der entsprechende Platz nicht zur Verfügung steht. Das Bezirksamt hatte am 2. Juli 2014 in Beantwortung der BVV-Drucksache VII-0559, wie folgt, zitiert selbst vorgeschlagen:
„Aufgrund der oben genannten Ausführungen hat sich das Bezirksamt entschieden, auf der Seite des Hubertusdamms innerhalb des Bereichs der Buswendeschleife die Flächen der Autoparkplätze, mit Ausnahme der Sonderparkplätze für Schwerstbehinderte, für das Abstellen von Fahrrädern zur Verfügung zu stellen. Nach Vorliegen der verkehrsbehördlichen Anordnung wird der Einbau der Fahrradbügel, möglichst noch in diesem Jahr, erfolgen.“
Leider konnte der eigene Vorschlag nicht umgesetzt werden, da nicht absehbar war, dass die für die verkehrsbehördliche Anordnung erforderlichen Regelpläne für Fahrradparken auf der Fahrbahn erst 2016 von der Verkehrslenkung Berlin freigegeben wurden. Danach war ein Aufstellen von Fahrradständern im Bereich der Buswendeschleife ausgeschlossen, da die Fläche für den Schienenersatzverkehr benötigt wurde.
Zu Lasten der Bebauung mit Fahrradständern im inneren Bereich der Buswendeschleife am S-Bahnhof in Karow wurde zugunsten eines äußerst notwendig zu verbessernden Schienenersatzverkehrs für zehntausende Fahrgäste (über lange Wochen mit kurzen und behindertengerechten Umsteigemöglichkeiten) entschieden. Die Dringlichkeit zur Schaffung von Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Karow wird von Seiten des Bezirksamtes jedoch ebenso erkannt. Deshalb wurde der S-Bahnhof Karow gegenüber der GB infraVelo GmbH als Standort für Fahrradabstellanlagen mit erhöhter Priorität kommuniziert. Das Umfeld des Bahnhofes war Bestandteil der im Sommer 2019 durchgeführten Standort- und Potentialanalyse zu Fahrradparken an ÖPNV-Standorten. Die Ergebnisse liegen seit 10.01.2020 vor.
Eine Umsetzung erfolgt nach Festlegung der Prioritäten auf der Grundlage der Bedarfsermittlung bis 2030 sowie der Realisierungschancen und wird zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bezirk, unter Einbeziehung der GB infraVelo GmbH, vereinbart und könnte in 2020 erfolgen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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