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Drucksache - VIII-0057
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Sowjetisches Ehrenmal in die Liste historischer Orte aufnehmen! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 8. Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0057
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass das Gedenkstättenschutzgesetz vom 25.05.2006 dahingehend geändert wird, dass weitere historische Orte, wie das »Sowjetische Ehrenmal« in Pankow-Buch und das »Denkzeichen für die Opfer der nationalsozialistischen Zwangssterilisationen und »Euthanasie«-Morde« in Pankow-Buch, das »Jüdische Waisenhaus« im Ortsteil Pankow, das »Krankensammellager« Blankenfelde und der Gedenkstein auf dem Ostseeplatz im Ortsteil Prenzlauer Berg zur Liste der historischen Orte hinzugefügt werden, die in besonderer Weise an die Opfer des Nazismus erinnern und deshalb besonderen gesetzlichen Schutz genießen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat ergänzend zum Schreiben an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport aus Mai 2019, erneut mit Bezug auf das Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten, die an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft (Gedenkstätten-schutzgesetz), den Vorschlag zur Aufnahme weiterer Orte im Bezirk Pankow übermittelt, darunter das Sowjetische Ehrenmal Berlin-Buch, das Denkzeichen für die Opfer der nationalsozialistischen Zwangsterilisation und „Euthanasie“ Morde in Berlin-Buch, das Jüdische Waisenhaus, Berliner Straße , das Gelände des ehemaligen „Krankensammellager Blankenfelde“ und den Gedenkstein zur Erinnerung an die Befreiung Berlins, Ostseeplatz, OT Prenzlauer Berg.
Mit Antwortschreiben vom 11. März 2020 teilt Senator Geisel mit, dass zurzeit der Entwurf eines Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes erarbeitet wird. Vorgesehen ist, dort die Regelungen des derzeit noch anwendbaren Berliner Gedenkstättenschutzgesetzes samt der darin aufgelisteten Orte aufzunehmen, und die durch den Bezirk Pankow beantragte Aufnahme weiterer Gedenkorte zu prüfen.
Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
Bezirksbürgermeister
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