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Drucksache - VIII-0035
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Budgetzuweisung für Lehr- und Lernmittel für Schulen des Bezirks aufstocken |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 4. Sitzung am 25.01.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0035/2017
„Die BVV möge beschließen:
Die BVV schließt sich dem Votum des Ausschusses für Schule und Sport aus der VII. Wahlperiode an und empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür einzusetzen, dass die Budgetzuweisung für Lehr- und Lernmittel im Hinblick auf die Einführung der neuen Rahmenlehrpläne für jede Schule des Bezirks deutlich erhöht wird.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie im 1. Zwischenbericht ausgeführt, hat sich das Bezirksamt in Umsetzung des BVV-Beschlusses an die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) gewandt. Nunmehr liegt das Antwortschreiben von SenBJF vom 06.12.2017 vor. Der Bildungsstaatssekretär hat wie folgt geantwortet: „… die Einführung der gemeinsamen Rahmenpläne für die Klassen 1 bis 10 und die immer stärker genutzten digitalen Medien stellen sicher neue Anforderungen an die Auswahl der Lehr- und Lernmittel. Mit dem Doppelhaushaltsjahr 2016/2017 haben wir durch die Zusammenlegung der Titel für Lernmittel und der für Lehrmittel zum gemeinsamen Titel 52509 dem bereits Rechnung getragen. Mit den in der Globalsumme zugewiesenen Haushaltsmitteln für Lehr- und Lernmittel stellen diese eine Mindestveranschlagung dar. Durch eigene bezirkliche Schwerpunktsetzungen können Sie bzw. die Bezirksverordnetenversammlung Pankow auch weitere Haushaltsmittel für diesen Schwerpunkt einsetzen Insbesondere sollten Ihre Rücklagen für die Lehr- und Lernmittel in Höhe von 1.304.747,54 € genutzt werden. Zurzeit bereiten meine Mitarbeiter die Umsetzung der Lernmittelfreiheit für die Primarstufe (Klassenstufe 1 bis 6) vor. Auch hier werden sich weitere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.“ Es trifft zu, dass die Titel für Lernmittel und der für Lehrmittel zum gemeinsamen Titel 52509 zusammengelegt wurden. Es muss aber festgestellt werden, dass durch die Zusammenlegung der Titel in Summe für das Jahr 2017 keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die notwendige Erhöhung des Titels 52509 „Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen“ zur Verfügung gestanden hat. Die Zusammenlegung der Titel bedeutet eben nicht, dass dadurch eine Erhöhung der finanziellen Mittel bzw. des Ansatzes einhergeht. Deshalb ist dieser Titel noch nicht genügend ausfinanziert. Bezüglich der Umsetzung der Lernmittelfreiheit bleibt abzuwarten, inwieweit sich hier tatsächlich finanzielle Spielräume ergeben bzw. ob ein finanzieller Zuwachs in diesem Titel zu erwarten ist. Die gemäß Schulgesetz §7 zulässigen und in Hinblick auf die Stärkung der Eigenverantwortung von Seiten der Schulen gewünschten Rücklagen können ebenfalls nicht grundsätzlich zur Erhöhung der Titel dienen. Die Rücklagen sind in der Regel durch die Schulen bereits verplant und werden zur Finanzierung größerer Maßnahmen angespart, z.B. Beschaffung von Smartboards, etc. Das Bezirksamt sieht eine auskömmliche Finanzierung nach wie vor für dringend notwendig und wird sich in den zuständigen Gremien auch weiterhin dafür einsetzen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
siehe Anlage
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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| x |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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