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Drucksache - VII-1223
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Nachweis der im Haushaltsjahr 2015 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Es werden im Haushaltsjahr 2015 in Anspruch genommene außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7.511.818,08 € genehmigt:
Im Haushaltsjahr 2015 konnten daneben alle zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben zum Jahresabschluss ausgeglichen werden. Im Haushaltsjahr 2015 wurden keine über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zugelassen.
3. Begründung
Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben zur zügigen Umsetzung geplanter Maßnahmen sowie aufgrund von Veränderungen der Titelsystematik durch die Senatsverwaltung für Finanzen mussten die aus der Anlage ersichtlichen außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
4. Rechtsgrundlage
§ 37 LHO, § 36 Abs. 2 b i.V.m. Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2015 und damit auf den Haushaltsplan 2017
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Matthias Köhne |
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