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Drucksache - VII-1015
Siehe Anlage 1
Bezirksamt Pankow von Berlin 01.09.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: VII-1015
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennungsabsicht für einen Privatweg gemäß Bebauungsplanentwurf XIX-48b für das Gelände zwischen Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße im Ortsteil Französisch Buchholz
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 01.09.2015 folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände zwischen der Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße eine weitere Privatstraße wie folgt zu benennen:
Begründung
Im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Gebietes auf dem Gelände zwischen der Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße (Bebauungsplanentwurf XIX-48b) werden durch den Erschließungsträger die im Plangebiet vorgesehenen Erschließungsanlagen hergestellt. Zu diesen Erschließungsanlagen gehören sowohl öffentliche Erschließungsstraßen als auch private Erschließungsstraßen.
Mit Beschluss des Bezirksamtes VII-0730/2014 vom 14.01.2014 wurden bereits 3 öffentliche Erschließungsanlagen (Marseillestraße, Lyonstraße, Nizzastraße) sowie 4 private Erschließungsanlagen (Brester Ring, Grenobler Ring, Bordeauxstraße, Toulonstraße) benannt.
Im 4. Bauabschnitt ist nunmehr die Benennung einer weiteren privaten Erschließungsanlage notwendig. Diese geht von der künftigen öffentlichen Straße Marseillestraße ab. Diese Erschließungsstraße ist entsprechend § 5 Abs. 1 Berliner Straßengesetz zu benennen.
Die Straßenbenennung wurde vom Bauträger, der HELMA Wohnungsbau GmbH, beantragt.
In Fortsetzung der bereits erfolgten Benennungen auf diesem Gebiet wird auch diese Privatstraße nach einer französischen Stadt (Rennes - ausgesprochen Renn) benannt.
Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage
Benennungsplan
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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