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Drucksache - VII-0991
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 7 - die Grenze verläuft entlang der Straßenzüge Schönhauser Allee und Danziger Straße sowie entlang der Grenze zu den Bezirken Friedrichshain – Kreuzberg und Mitte - im Bezirk Pankow
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 7 - die Grenze verläuft entlang der Straßenzüge Schönhauser Allee und Danziger Straße sowie entlang der Grenze zu den Bezirken Friedrichshain – Kreuzberg und Mitte - im Bezirk Pankow
Herr …. (Name und Anschrift gemäß Art. 17 Abs. 1lit.a DS-GVO gelöscht)
zur Schiedsperson gewählt.
3. Begründung
Die bisherige Schiedsperson Herr (Name gemäß Art. 17 Abs. 1lit.a DS-GVO gelöscht) hat sich nicht wieder für dieses Amt beworben.
Die für die Wahl zuständige Bezirksverwaltung soll gem. § 3 Abs. 2 BlnSchAG in geeigneter Form bekanntmachen, dass sich interessierte Personen um das Amt bewerben können.
Als geeignete Form der Bekanntmachung wurden Pressemitteilungen, Aushänge und die Veröffentlichung im Internet gewählt. Die Bewerbungsfrist galt zunächst bis zum 31.03.2015 und wurde aufgrund der geringen Bewerberanzahl bis zum 15.05.2015 verlängert.
Es bewarben sich 6 Bürgerinnen und Bürger aus dem Bezirk Pankow, die alle gem. § 2 BlnSchAG für das Schiedsamt geeignet sind. Eine Bewerberin hat auf Anfragen im Vorfeld der Bewerbergespräche nicht reagiert und wurde daher nicht zu den Bewerbergesprächen eingeladen. Auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen wurden 5 Bewerber/innen zu den Bewerbergesprächen am 02.06.2015 bzw. 04.06.2015 eingeladen. Die Gespräche führten der Leiter des Bezirkswahlamtes und Büroleiter für den GB 5 Herr Schulze und die Geschäftsführerin des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner – Bezirksvereinigung Berlin (BDS) und langjährige Schiedsfrau im Bezirk Pankow Frau (Name gemäß Art. 17 Abs. 1lit.a DS-GVO gelöscht) gemeinsam.
Bei der Vorauswahl der Bewerber/innen wurden folgende Kriterien angewandt:
- lassen die dargelegten Gründe für die Bewerbung deutlich erkennen, dass ein ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe besteht und - verfügen sie über einschlägige Rechtskenntnisse und besitzen bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet (Einsatz als Schöffe/Schöffin; ehrenamtliche Richter/in; Streitschlichter; Mediation).
Bei der Auswahl der Bewerber/innen wurden zusätzlich folgende Kriterien ange- wandt:
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen - ruhiges und sachliches Auftreten, Wortgewandtheit.
Der zur Wahl vorgeschlagene Schiedsamtskandidat erfüllt diese Kriterien vollumfänglich. Herr (Name gemäß Art. 17 Abs. 1lit.a DS-GVO gelöscht) verfügt über einschlägige Erfahrungen, da er seit Januar 2014 als Jugendschöffe tätig ist. Er zeigte sehr ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der Aufgabe, ist wortgewandt und tritt sehr ruhig und sachlich auf. Er hat sich in Vorbereitung auf das Bewerbergespräch inhaltlich sehr intensiv mit der Materie beschäftigt. Der für die Neuwahl vorgeschlagene Kandidat erklärte ferner seine Bereitschaft, sich für die Ausübung des Schiedsamtes fortbilden zu lassen.
4. Rechtsgrundlage
a) § 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Artikel 3 zur Änd. des JustizverwaltungskostenG und anderer Gesetze vom 17. 3. 2014 (GVBl. S. 70);
b) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. II G zur Änd. des LandesabgeordnetenG und des G über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 18. 12. 2013 (GVBl. S. 920);
c) § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 8. 3. 2011 (GVBl. S. 87);
d) § 12 Abs. 2 Ziffer 11, 16 Abs. 1c und 36 Abs. 2b, Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10.11.2011 (GVBL S. 692)
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500, Titel 41201 (4200 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
- keine -
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
- keine -
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
- entfällt -
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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