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Drucksache - VII-0896
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 12.2015
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0896
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Kein Rückbau der sog. Planstraße D
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 32. Sitzung am 10.06.2015 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0896
„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass die im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn A 10 angelegte Erschließungsstraße (sog. Planstraße D) im Pankower Ortsteil Buch nicht zurückgebaut wird und sicherzustellen, daß diese Verbindung künftig dem Rad- und Fußverkehr vorbehalten bleibt.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich schriftlich an den Staatssekretär der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Gaebler, gewandt und um eine Äußerung zu diesem Sachverhalt gebeten. Die Antwort liegt nun dem Bezirksamt vor und wird hiermit wiedergegeben.
„Die betreffende Baustraße (siehe Anlage: Digitale farbige Orthophotos 2014 mit A gekennzeichnete Baustraße – „Planstraße D“) wurde im Zuge des planfestgestellten Bauvorhabens zum 6-streifigen Ausbau der BAB A10 in Berlin-Pankow als nördliche Baustellenanbindung angelegt. Dadurch konnte der anfallende Baustellenverkehr durch die Ortsteile Buch und Karow minimiert werden. Diese Baustraße befindet sich auf einem landeseigenen Grundstück (Flur 66, Flurstück 43). Zum Zeitpunkt der Herstellung wurde diese Baustraße bekannterweise parallel zu einem bereits vorhandenen, unbefestigten Wanderweg (siehe Anlage: Digitale farbige Orthophotos 2014 mit B gekennzeichneter Wanderweg) angelegt, um eine Nutzungsabhängigkeit und mögliche Kollisionen von Baustraßenverkehr und Wanderwegnutzung zu vermeiden. Nach Auswertung der mir vorliegenden Unterlagen stellt dieser Wanderweg bis dato die von Ihnen aufgezeigte Verbindung zwischen dem NSG Karower Teiche und Hobrechtsfelde dar. Die Ausführungsart der Baustraße resultierte aus Gründen der günstigeren Unterhaltung und Vermeidung von Staub- und Lärmauswirkungen während der Bauzeit der o.g. Baumaßnahme. Die Finanzierung für Bau, Unterhaltung und geplanten Rückbau erfolgte bzw. erfolgt aus Bundesmitteln. Weiterhin möchte ich Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass während der zurückliegenden Bauzeit diese Baustraße, trotz aufgestellter Verbotsschilder durch private Fahrzeuge genutzt wurde. Leider mussten in diesem Zusammenhang auch illegale Müllentsorgungen festgestellt werden. Mit Bezug zu den planrechtlichen und bauvertraglichen Randbedingungen ist bislang ein Rückbau der Baustraße im Jahr 2016 vorgesehen. Grundsätzlich besteht aus meiner Sicht die Möglichkeit diesen Rückbau der Baustraße nicht auszuführen. Auch wenn die Begrifflichkeit „Baustraße“ auf einen vergleichbaren Zustand einer öffentlichen Straße hinweisen könnte, handelt es sich hierbei um eine bauzeitliche Baustellenlogistikfläche innerhalb der planfestgestellten Baufläche, welche keinen als Verkehrsfläche oder öffentliche Grundanlage gewidmete Fläche darstellt. Weitere Zuordnungen aus dem Grundbuch oder sonstigen eigentümerrechtlichen Unterlagen des Landes Berlin waren für mich bislang entbehrlich. Bei Beibehaltung der Baustraße entfällt der bestehende Status. Es wäre in diesem Zusammenhang im Vorfeld in Ihrem Haus zu klären ob, u.a. eine entsprechende Widmung oder sonstige planrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind und ob sich aus der verbleibenden Versiegelung dieser Flächen zusätzliche A*E-Maßnahmen ergeben. Mit Übertragung dieser Aufgaben bzw. Schnittstellen an das Bezirksamt Pankow und Übernahme der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten einschließlich zugehöriger Finanzierung ist die vorgeschlagene Verfahrensweise möglich. Bei Zustandekommen einer entsprechenden Vereinbarung würde die Baustraße im derzeitigen Zustand zu einem festzulegenden Termin im Jahr 2016 an Ihre Dienststelle übergeben werden.“
Für die Nutzung der ehemaligen Baustraße, sog. Planstraße D, als künftige dauerhafte Straßenverkehrsfläche im Landschaftsschutzgebiet fehlt die planrechtliche Genehmigung. Eine Widmung und Übernahme dieser sog. Planstraße D in die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht durch das Bezirksamt ist daher nicht möglich.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneJens-Holger Kirchner BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
1 Anlage: digitales farbiges Orthophoto
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