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Drucksache - VII-0827
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0827
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Karower Bahnhofstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27.Tagung der BVV am 26.11.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0827:
“Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass in der Bahnhofstraße in Berlin Karow durchgängig auf kompletter Länge eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten.
Der Leiter der Verkehrslenkung Berlin hat geantwortet: „Die Drucksache VII – 827 beinhaltet die Ausdehnung vorhandener Tempo 30-Regelungen. Die Bahnhofstraße in Karow verbindet die Stadtteile Karow sowie Buch und weiterführend Französisch- Buchholz. Auch hier wurden bereits verschiedene straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen getroffen um die Verkehrssituation in der Bahnhofstraße zu verbessern. Im Bereich der Grundschule wurde Tempo 30 „Mo-Fr 6-18h“ i.V.m. dem Zeichen „Kinder“ angeordnet. Zusätzlich darf im Bereich zwischen Alt-Karow/ Blankenburger Chaussee bis zum Schrägen Weg am Fahrbahnrand nicht geparkt werden. In Höhe der Spinolastraße sowie des Hubertusdamms sind jeweils Fußgängerüberwege angeordnet worden, um die Querungen der Fußgänger zu sichern. Gleichzeitig wurde in Höhe des FGÜ Spinolastraße ebenfalls die Geschwindigkeit auf „Mo-Fr 6-18h“ reduziert. Am FGÜ in der Nähe des S-Bahnhofs Karow wurde sogar durchgehend eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet. Die Unfallstatistik für die Bahnhofstraße bestätigt, dass der Verkehr gut und sicher verläuft. In den letzten 4 Jahren ereignete sich lediglich ein Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung. Dieser ereignete sich bedauerlicherweise am FGÜ Hubertusdamm. Mit weiteren Maßnahmen wäre dieser nicht zu verhindern gewesen, da dieser auf Fehler beim Fahrzeugführer zurückzuführen ist und dies mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen leider nicht verhindert werden kann.
Anordnungen von Geschwindigkeitsreduzierungen sind Einzelfallentscheidungen und können nicht pauschal für einen Straßenzug angeordnet werden. Die Begründung dass sich hier Geschäfte, Restaurants, Kitas, Spielplätze etc. befinden, ist nicht Grund genug eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten Bahnhofstraße in Karow anzuordnen, da diese Bebauung keine Besonderheit zu vielen anderen Hauptverkehrsstraßen im Berliner Stadtgebiet darstellt.
Durch den ruhenden Verkehr am Fahrbahnrand und der nur 7 m breiten Fahrbahn sind erhöhte Geschwindigkeiten ohnehin nicht die Regel. Durch den vorhandenen Gegenverkehr sind die Fahrzeugführer gezwungen zeitweise auszuweichen. Durch vorhandene Gehwegüberfahrten und Ladezonen wird der Fließverkehr ebenfalls immer wieder unterbrochen. Eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Länge von ca. 1000 m ohne erkennbaren Grund lässt zudem die Akzeptanz bei den Fahrzeugführern verringern. Eine punktuelle Anordnung mit Signalwirkung wird dagegen akzeptiert und die Fahrzeugführer können den Anordnungsgrund nachvollziehen.
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund von Lärm/ Abgas wurde für den Abschnitt der Bahnhofstraße seitens eines Anwohners bisher nicht bei der Verkehrslenkung Berlin beantragt, sodass diesbezüglich auch keine Prüfung eingeleitet wurde.“
Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner Dr. Torsten Kühne stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice |
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