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Drucksache - VII-0606
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0606
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Streuobstwiesen in Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 21. Sitzung am 05.03.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. VII-0606 -
„1. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob öffentliche und frei zugängliche Grün- und Freiflächen, insbesondere in den nördlichen Ortsteilen des Bezirks, als Streuobstwiesen genutzt werden können. 2. Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, bei privaten Grundstückseigentümern für die Anlage von Streuobstwiesen zu werben. 3. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, der BVV eine Übersicht in Frage kommender Grünflächen im Rahmen eines Zwischenberichts vorzulegen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Prüfung, insbesondere der nördlichen Flächen, ergab folgendes Ergebnis:
Flächen, die sich für eine landwirtschaftliche Nutzung eignen, sind im Bezirk an Landwirte langfristig verpachtet worden. Andere Flächen, wie z. B. Autobahnböschungen oder Biotope, sind für Streuobstwiesen ungeeignet. Eine große Streuobstwiesenfläche am Köpchensee in Blankenfelde konnte finanziell und personell nicht unterhalten werden und wurde an die Berliner Forsten abgegeben.
Auf Spielplätzen gibt es sogar negative Erfahrungen mit faulendem Obst und Wespen, da niemand das Obst erntet. Der Bezirk verfolgt seit ca.
20 Jahren eine Aufwertung der landwirtschaftlichen Bereiche mit der Anlage von Feldgehölzhecken und Obstbaumalleen.
Mit den Ergebnissen der Haushaltsbeschlüsse der letzten 15 Jahre wurde deutlich, dass auch deren Pflege nur noch eingeschränkt möglich wurde. Die Beteiligung von Ehrenamtlichen an der Pflege, die z. B. jahrelang am Köpchensee tätig waren, ging stetig zurück.
Von daher wird lediglich die Möglichkeit gesehen, dass ehrenamtliche Initiativen die bestehenden Obstbaumalleen ergänzen und die Pflege wieder aufnehmen. Das geschieht ja auch in den letzten Jahren.
Die Bitte, bei privaten Grundstückseigentümern für die Anlage von Streuobstwiesen zu werben, wurde an die Mitarbeiter weitergegeben.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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