Drucksache - VII-0606  

 
 
Betreff: Streuobstwiesen in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz mitberatender Ausschuss
16.01.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
13.02.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 19. BVV am 11.12.13
Beschlussempfehlung StadtGrün 21. BVV am 05.03.14
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 34.BVV am 23.09,2015

Die BVV möge beschließen:

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Gerade in den nördlichen Ortsteilen des Bezirks gibt es öffentlich(e) (zugängliche) Grünflächen, die wenig oder kaum genutzt werden, weil es ihnen an Attraktivität mangelt bzw

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                      .2015

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VII-0606

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Streuobstwiesen in Pankow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 21. Sitzung am 05.03.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. VII-0606 -

 

„1. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob öffentliche und frei zugängliche Grün- und Freiflächen, insbesondere in den nördlichen Ortsteilen des Bezirks, als Streuobstwiesen genutzt werden können.
 

2. Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, bei privaten Grundstückseigentümern für die Anlage von Streuobstwiesen zu werben.
 

3. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, der BVV eine Übersicht in Frage kommender Grünflächen im Rahmen eines Zwischenberichts vorzulegen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Prüfung, insbesondere der nördlichen Flächen, ergab folgendes Ergebnis:

 

Flächen, die sich für eine landwirtschaftliche Nutzung eignen, sind im Bezirk an Landwirte langfristig verpachtet worden. Andere Flächen, wie z. B. Autobahnböschungen oder Biotope, sind für Streuobstwiesen ungeeignet. Eine große Streuobstwiesenfläche am Köpchensee in Blankenfelde konnte finanziell und personell nicht unterhalten werden und wurde an die Berliner Forsten abgegeben.

 

Auf Spielplätzen gibt es sogar negative Erfahrungen mit faulendem Obst und Wespen, da niemand das Obst erntet. Der Bezirk verfolgt seit ca.

 

 

 

20 Jahren eine Aufwertung der landwirtschaftlichen Bereiche mit der Anlage von Feldgehölzhecken und Obstbaumalleen.

 

Mit den Ergebnissen der Haushaltsbeschlüsse der letzten 15 Jahre wurde deutlich, dass auch deren Pflege nur noch eingeschränkt möglich wurde. Die Beteiligung von Ehrenamtlichen an der Pflege, die z. B. jahrelang am Köpchensee tätig waren, ging stetig zurück.

 

Von daher wird lediglich die Möglichkeit gesehen, dass ehrenamtliche Initiativen die bestehenden Obstbaumalleen ergänzen und die Pflege wieder aufnehmen.

Das geschieht ja auch in den letzten Jahren.

 

Die Bitte, bei privaten Grundstückseigentümern für die Anlage von Streuobstwiesen zu werben, wurde an die Mitarbeiter weitergegeben.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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