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Drucksache - VII-0547
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0547
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Personal für Kontrolle Zweckentfremdung und Verfolgung Wirtschaftskriminalität Mietwucher
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 17. Sitzung am 25.09.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0547 -:
" Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin und beim Rat der BürgermeisterInnen dafür einzusetzen:
1. dass für die zu erwartenden zusätzlichen Aufgaben - Kontrolle der Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots und Verfolgung von Mietwucher als Straftat nach Wirtschaftskriminalität (§ 5) - die Bezirke zusätzliche Stellen in ausreichendem Maße erhalten und
2. dass die Personalzielzahl der Bezirke um diese zusätzlichen, zweckgebundenen Stellen aufgestockt wird."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.
Das Bezirksamt hat sich bereits während des Gesetzgebungsverfahrens für das am 21.11.2013 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Zweckentfremdungsverbot-Gesetz intensiv bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und über den Rat der Bürgermeister um zusätzliches Personal bemüht.
Vom Berliner Abgeordnetenhaus wurden im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung 2014/2015 aber lediglich 19 befristete Beschäftigungspositionen, davon zwei für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes bewilligt.
Für den Bezirk Pankow sind davon zwei Beschäftigungspositionen vorgesehen, angemeldet wurde hingegen ein Personalbedarf von 10 unbefristeten Stellen in der Anfangsphase.
Der Rat der Bürgermeister hat am 13.02.2014 vor dem Hintergrund der unzureichenden Personalausstattung sowie der für die der Stellenbemessung zugrunde gelegten Befristung auf zwei Jahre (bis Ende 2015) die auf der Grundlage des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes vorgelegte Zweckentfremdungsverbot-Verordnung für nicht adäquat umsetzbar gehalten und die Vorlage zur Zweckentfremdungsverbot-Verordnung abgelehnt.
Unabhängig davon hat der Senat von Berlin am 04.03.2014 die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung beschlossen, die am 01.05.2014 in Kraft treten soll.
Zu 2.
Die zwei zusätzlich bewilligten Beschäftigungspositionen werden bei der Einhaltung der bezirklichen Personalzielzahl nicht berücksichtigt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur Umwelt und Bürgerservice
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