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Drucksache - VII-0479
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0479
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Informationsbroschüre zu Bolzplätzen im Bezirk und zur Nutzung von Sportstätten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 17. ordentlichen Tagung am 25.09.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. : VII-0479/13.
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Intranetangebot zu erstellen, in dem die Bolzplätze des Bezirks aufgelistet werden und das darüber informiert, welche Möglichkeiten es für die Sportler ohne Vereinsbindung gibt, Sportflächen des Bezirkes nutzen zu können.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In der Anlage 1 findet sich eine von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erarbeitete Übersicht aller Bolz-, Kombi- und Streetballplätze in Pankow. Die Übersicht wird auf unserer Internetseite eingestellt. Allerdings kann keine Aussage darüber getroffen werden, in welchen Abständen die Senatsverwaltung die Liste aktualisiert. Hierzu ist anzumerken, dass Bolzplätze keine Sportflächen im Sinne des Sportförderungsgesetzes darstellen. Bolzplätze sind meist auf Spielplätzen angelegte Fußballplätze, die für die Gemeinnutzung von Kindern und Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter zur Verfügung stehen. Sie sind von der Größe her erheblich kleiner als die genormten Fußballplätze. Eine Übersicht von Bolzplätzen aller Bezirke findet sich im Übrigen auch hier: http://www.ihrspielplatz.de/spezial/bolzplaetze.aspx
Interessenten, die eine Nutzung von Sportanlagen (Sportplatz/Sporthalle) des Bezirks beabsichtigen, können die Überlassung entsprechender Anlagen bei dem für die Vergabe zuständigen Fachbereich Sport beantragen.
Die Nutzung der Sportstätten ist in den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften geregelt. Sie wäre in diesem Fall kostenpflichtig. Gleichfalls setzt sie den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung voraus. Die Vergabegrundsätze schreiben im Hinblick auf die Mehrfachnutzung von Sportanlagen eine bestimmte Reihenfolge vor. Danach werden die Belange nicht organisierter Sportgruppen nachrangig behandelt. In der Praxis wird es damit schwierig, freie Nutzungszeiten zu finden.
Die Kosten- und Versicherungspflicht entfällt für Einzelsportler, die z.B. auf Rundlaufbahnen individuell laufen. Allerdings sind auch hier die Nutzungsmöglichkeiten abhängig von vorrangigen Nutzungen und den allgemeinen Öffnungszeiten der Sportanlagen, die personalbedingt nicht gleichmäßig sind. Sporthallen kommen aufgrund der problematischen Zugangsvoraussetzungen in der Regel gar nicht in Betracht.
Aus den genannten Gründen erachtet das Bezirksamt es nicht für sinnvoll, ein Internetangebot über Möglichkeiten der Nutzung bezirkseigener Sportflächen für Sportler ohne Vereinsbindung zu erstellen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport
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