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Drucksache - VII-0271
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0271
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Honorarregelungen für arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte der Musikschulen verbessern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0271
„Dem Bezirksamt wird empfohlen sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie gegenüber dem Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, zukunftsweisende und aufgabengerechte Lösungen für die Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschulen zu suchen, die keinen Vorwurf von Scheinselbstständigkeit zulassen. Im Einzelnen ist dabei auf folgende Aspekte hinzuweisen bzw. hinzuwirken:
1. Der Zustand der nicht geregelten Rechtssicherheit arbeitnehmerähnlicher Honorarkräfte, die eine Scheinselbstständigkeit vermeiden würde, ist weiterhin unhaltbar. Die neuen Regelungen verschlechtern die Situation der Musikschulen zudem erheblich.
2. Um die Aufgaben einer Musikschule zu erfüllen und den Verdacht der Scheinselbstständigkeit auszuräumen, sind die Lehrkräfte an den Musikschulen überwiegend fest anzustellen.
3. Der Verdacht der Scheinselbstständigkeit ließe sich auch für freie Mitarbeiter mit Hilfe eines Tarifvertrages weitgehend ausräumen.
4. Die schwierige Rolle der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschulen als primäre Bildungspartner in Bezug auf die Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen ist zu bedenken und durch geeignete Regelungen grundlegend zu verbessern.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich in den zuständigen Gremien und gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wiederholt für die Umsetzung der Standards aus dem Kommissionsbericht Volkshochschule und Musikschule eingesetzt, ohne dass bisher entsprechende Schritte seitens der Bildungsverwaltung angestoßen oder umgesetzt werden konnten. Dabei soll u. a. die Ausstattung mit Funktions- und Verwaltungsstellen, darunter auch Verwaltungsleiter/innen (Geschäftsführung), in den Bezirken schrittweise vereinheitlicht werden.
Eine Erhöhung der Anzahl der festen Stellen in den bezirklichen Musikschulen sowie der Abschluss eines Tarifvertrages findet derzeit keine politische Mehrheit im Land Berlin bzw. fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich eines einzelnen Bezirksamtes.
Rechtssicherheit in Statusfragen für freie Mitarbeiter/innen an Musikschulen ist auch bei Anwendung der neuen AV Honorare nicht durchgängig zu gewährleisten. Die umfangreiche inhaltliche pädagogische und künstlerische Vernetzung innerhalb der Musikschulen sichert eine hohe und nachhaltige Ausbildungsqualität. Die Zusammenarbeit mit anderen Bildungspartnern (wie allgemeinbildende Schulen), die umfangreiche Ensemblearbeit und ein verantwortungsvolles Fördersystem von der musikalischen Früherziehung bis zur studienvorbereitenden Ausbildung, bei der alle pädagogischen Mitarbeiter Hand in Hand arbeiten müssen, machen eine strikte Trennung von festen und freien Musikschullehrern/innen im Alltag nahezu unmöglich. Dabei steigert sich der Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand auf der Grundlage der neuen AV Honorare erheblich.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen wird bezirksamtsintern geprüft, ob für den normalen Schulunterricht nicht mehr einsatzfähige Lehrer/ innen mit Aufgaben zur Koordination von Kooperationen zwischen kommunalen Bildungs- und Kulturinstitutionen betraut werden können. Weiterhin wird geprüft, wie der Einsatz von Musikschullehrern/innen in der Schulanfangsphase auf der Grundlage von befristeten Stellenanteilen organisiert und finanziert werden kann.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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