Drucksache - VII-0271  

 
 
Betreff: Honorarregelungen für arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte der Musikschulen verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Kultur und WeiterbildungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss KultWeiter 10. BVV am 07.11.12
VzK§13 BA, SB 13. BVV am 06.03.13

ANTRAG

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin versteht sich als besondere Metropole für Kultur, Bildung und Wissenschaft

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        .02.2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0271

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Honorarregelungen für arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte der Musikschulen verbessern

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 10. Sitzung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0271

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie gegenüber dem Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, zukunftsweisende und aufgabengerechte Lösungen für die Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschulen zu suchen, die keinen Vorwurf von Scheinselbstständigkeit zulassen. Im Einzelnen ist dabei auf folgende Aspekte hinzuweisen bzw. hinzuwirken:

 

1.     Der Zustand der nicht geregelten Rechtssicherheit arbeitnehmerähnlicher Honorarkräfte, die eine Scheinselbstständigkeit vermeiden würde, ist weiterhin unhaltbar. Die neuen Regelungen verschlechtern die Situation der Musikschulen zudem erheblich.

 

2.     Um die Aufgaben einer Musikschule zu erfüllen und den Verdacht der Scheinselbstständigkeit auszuräumen, sind die Lehrkräfte an den Musikschulen überwiegend fest anzustellen.

 

3.     Der Verdacht der Scheinselbstständigkeit ließe sich auch für freie Mitarbeiter mit Hilfe eines Tarifvertrages weitgehend ausräumen.

 

 

 

 

 

 

4.     Die schwierige Rolle der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschulen als primäre Bildungspartner in Bezug auf die Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen ist zu bedenken und durch geeignete Regelungen grundlegend zu verbessern.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich in den zuständigen Gremien und gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wiederholt für die Umsetzung der Standards aus dem Kommissionsbericht Volkshochschule und Musikschule eingesetzt, ohne dass bisher entsprechende Schritte seitens der Bildungsverwaltung angestoßen oder umgesetzt werden konnten. Dabei soll u. a. die Ausstattung mit Funktions- und Verwaltungsstellen, darunter auch Verwaltungsleiter/innen (Geschäftsführung), in den Bezirken schrittweise vereinheitlicht werden.

 

Eine Erhöhung der Anzahl der festen Stellen in den bezirklichen Musikschulen sowie  

der Abschluss eines Tarifvertrages findet derzeit keine politische Mehrheit im Land Berlin bzw. fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich eines einzelnen Bezirksamtes.

 

Rechtssicherheit in Statusfragen für freie Mitarbeiter/innen an Musikschulen ist auch bei Anwendung der neuen AV Honorare nicht durchgängig zu gewährleisten. Die umfangreiche inhaltliche pädagogische und künstlerische Vernetzung innerhalb der Musikschulen sichert eine hohe und nachhaltige Ausbildungsqualität. Die Zusammenarbeit mit anderen Bildungspartnern (wie allgemeinbildende Schulen), die umfangreiche Ensemblearbeit und ein verantwortungsvolles Fördersystem von der musikalischen Früherziehung bis zur studienvorbereitenden Ausbildung, bei der alle pädagogischen Mitarbeiter Hand in Hand arbeiten müssen, machen eine strikte Trennung von festen und freien Musikschullehrern/innen im Alltag nahezu unmöglich. Dabei steigert sich der Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand auf der Grundlage der neuen AV Honorare erheblich.

 

Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen wird bezirksamtsintern geprüft, ob für den normalen Schulunterricht nicht mehr einsatzfähige Lehrer/ innen mit Aufgaben zur Koordination von Kooperationen zwischen kommunalen Bildungs- und Kulturinstitutionen betraut werden können. Weiterhin wird geprüft, wie der Einsatz von Musikschullehrern/innen in der Schulanfangsphase auf der Grundlage von befristeten Stellenanteilen organisiert und finanziert werden kann.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                          Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

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