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Drucksache - VII-0229
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
B-Plan-Verfahren XIX-61 zur Sicherung der KGA Famos festsetzen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0229 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, den B-Plan XIX-61 zügig zu bearbeiten.
Bei Notwendigkeit ist der BVV unverzüglich ein Vorschlag für den Erlass einer Ver-änderungssperre zu unterbreiten.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens steht unter dem Vorbehalt der Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung zum LSG 52, dem Eisenbahnrecht bzw. den Inhalten der Planfeststellung zur Verbindungskurve der Deutschen Bahn und dem Flächennutzungsplan Berlin. Mit dem jetzigen Geltungsbereich ist ein zügiges Verfahren für einen vollzugsfähigen Bebauungsplan nicht gegeben. Es wird geprüft, ob der Bebauungsplan in einem deutlich verkleinerten Geltungsbereich fortgeführt werden kann.
Ein unmittelbares Sicherungserfordernis für die bestehenden Teilflächen der KGA Famos besteht zurzeit nicht. Die Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre fehlt. Die Grundstückseigentümerin der Flächen hat selbst Gespräche mit den Pächtern zur zukünftigen Nutzung als Kleingartenanlage bzw. zu einer freiwilligen Bodenneuordnung geführt. Diese haben zum Abschluss eines direkten langfristigen Pachtvertrages mit dem Kleingartenverein geführt.
Der B-Plan XIX-61 bleibt im Verfahren. Allerdings wird ihm angesichts der dringlichen Aufgaben im Bezirk (Gewerbeflächenentwicklung, Sicherung der Infrastruktur, Wohnungsbauoffensive) nunmehr eine nachrangige Priorität eingeräumt. Die weitere Berichterstattung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens XIX-61 erfolgen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner |
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