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Drucksache - VII-0141
Siehe Anlage
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennung von 35 Privatwegen in der Anlage Einigkeit im Ortsteil Rosenthal
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst:
In der Anlage Einigkeit zwischen den Straßen Mönchmühler Straße, Schönhauser Straße, Dietzgenstraße und Blankenfelder Chaussee in 13158 und 13159 Berlin, Ortsteil Rosenthal werden 35 Privatwege wie folgt benannt. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar:
Begründung:
Die Benennungsabsicht für die 35 Privatwege in der Anlage Einigkeit wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde in der 44. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 07.09.2011 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen. Die in der Benennungsabsicht aufgeführten Wegebezeichnungen „Rosmarinweg“ und „Waldmeisterweg“ entsprachen dagegen nicht den Allgemeinen Grundsätzen für Straßenbenennungen der AV Benennung vom 01. Juli 2011. Deshalb mussten aufgrund von in Berlin bereits vorhandener Straßenbezeichnungen die Bezeichnung „Rosmarinweg“ durch „Rotkleeweg“ (Nr. 31 der Aufstellung) und „Waldmeisterweg“ durch „Brunnenkresseweg“
(Nr. 34 der Aufstellung) ersetzt werden. Somit wurde nunmehr die Benennung aller 35 Privatwege beschlossen.
Die Benennungen erfolgen auf Antrag der derzeitigen Eigentümerin bzw. Verwalterin der Privatwege in der Anlage Einigkeit, dem Bezirksamt Pankow, Abt. Jugend und Facility Manegement, SE Facility Manegement, in Abstimmung mit dem Verein der Anlage Einigkeit. (Lageplan siehe Anlage)
Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) notwendig. Erst auf der Grundlage der Wegebenennungen kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.
Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Einigkeit haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die angrenzenden öffentlichen Straßen, u. a. Mönchmühler Straße + interner Wegebezeichnung in der Anlage + Parzellennummer bezeichnet (z. B. Mönchmühler Straße 12, Weidenweg, Parzelle 658). Dies ist keine offizielle Adresse. Sie kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Dadurch ist ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. der Grundstücke z. B. bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr nicht sichergestellt.
Da eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Einigkeit auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte, auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht möglich ist, ist die Benennung aller 35 Wege in der Anlage Einigkeit erforderlich. Dabei wurden die Wege teilweise zusammengefasst, um nicht jeden kurzen Abzweig eigenständig benennen zu müssen. Für eine ausreichende Orientierung innerhalb der Anlage Einigkeit sind die 35 Benennungen unumgänglich.
Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der bundesweiten Einführung die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Einigkeit.
Sämtliche Wege in dieser Anlage wurden nach Kräuter-, Heil- und Gewürzpflanzen benannt.
Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Kosten für die Benennung der Privatwege werden auf rund 38.000,-- Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt aus dem Kapitel 5909, Titel 51900.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage – Lageplan
Matthias KöhneJens-Holger Kirchner BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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