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Drucksache - VII-0072
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0072
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Erhalt aller Parzellen der KGA Famos
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Fortsetzung der 7. Sitzung am 13.06.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0072 –
„Der Beschluss VI-1357 der BVV gilt weiter. Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV zu informieren, falls sich ein neuer Sachstand ergibt, der von der VzK (Schlußbericht) abweicht.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Nachgang zum Schlussbericht zur Drucksache VI-1357, den die BVV in ihrer 45. Tagung, VI. Legislaturperiode, am 26.10.2011, zur Kenntnis genommen hat, hat sich folgender Sachstand ergeben:
Gegen den Vorbescheid 200905381 zum Grundstück nördlich der Brehmestraße, westlich der Heyn- und östlich der Görschstraße hatten zum einen der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V., zum anderen die Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG Widerspruch eingelegt. Beide Widersprüche wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zurückgewiesen (Bescheide vom 29.06. bzw. 04.07.2012).
Im Fall des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e. V. wurde der Widerspruch wegen Fehlens einer abwehrfähigen Rechtsposition als unzulässig zurückgewiesen, im Fall der Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG war im Ergebnis der angefochtene Vorbescheid nicht zu beanstanden.
Inzwischen hat der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. Klage gegen den Bauvorbescheid beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Die Baugruppe „Himmel und Erde“ hat vom positiven Vorbescheid Gebrauch gemacht und einen Bauantrag am 15.11.2011 für das Bauvorhaben Brehmestraße 28 eingereicht. Diesen hat das Bezirksamt Pankow mit Datum vom 29.06.2012 positiv beschieden (Baugenehmigung Nr. 2011/7755).
Bevor die Bauarbeiten einsetzen können, müssen noch der geprüfte Standsicherheitsnachweis und der geprüfte Brandschutznachweis vorgelegt werden (§ 71 Abs. 7 BauO Bln). Sie liegen der Bauaufsicht noch nicht vor. Erst dann kann die Baubeginnanzeige erfolgen.
Der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V. hat auch gegen diese Baugenehmigung Widerspruch erhoben. Dieser Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung. Die Rechtsposition des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e. V. ist gegenüber dem letzten Widerspruch unverändert, weshalb die Erfolgsaussichten als gering einzustufen sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt drei Jahre.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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