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Drucksache - VII-0066
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Als Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten werden auf die Dauer von zwei Jahren folgende Vertreter der Gewerkschaften, von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen und von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, gewählt:
Mitglied
1. 1 Vertreter der Gewerkschaften ………………………………
2. 3 Vertreter von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen ………………………………
………………………………
………………………………
3. 2 Vertreter von Organisationen, die sich für Belange sozialhilfe- berechtigter Menschen mit ____ Migrationshintergrund einsetzen ………………………………
………………………………
3. Begründung
Gemäß § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat gebildet. Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.Gemäß § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten aus
· 3 Bezirksverordneten · 1 Vertreter der Gewerkschaften · 3 Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen · 2 Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen, und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.
Die Amtszeit der gewählten Vertreter beträgt zwei Jahre. Die letzte Wahl des Vertreters der Gewerkschaften sowie der Vertreter der Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, fand im Juni 2009 statt. Somit ist eine Neuwahl erforderlich. Am 29.12.2010 trat zudem eine Änderung des § 34 AZG in Kraft. Durch die Ergänzung der Aufzählung in § 34 Abs. 3 AZG sollen die Interessen sozialhilfeberechtigter Personen mit Migrationshintergrund gestärkt werden.
Die Wahl der 3 Bezirksverordneten erfolgt in einem gesonderten Verfahren der BVV.
Es wurde der Deutsche Gewerkschaftsbund (Dachverband) sowie der Beamtenbund und die Tarifunion Berlin angeschrieben. Weiterin wurden Organisationen angeschrieben, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen. Außerdem wurde versucht über im Bezirksamt vorhandene Kontakte zu Vereinigungen im Integrationsbeirat sowie über den Flüchtlingsrat Benennungsvorschläge für den Widerspruchsbeirat zu gewinnen. Weiterhin wurden die Liga-Verbände der Freien Wohlfahrtspflege um Benennungen gebeten. Von den angeschriebenen Gewerkschaftsverbänden erfolgte jeweils eine Rückmeldung. Seitens der Organisationen, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, wurde jeweils ein Vorschlag unterbreitet. Von den angeschriebenen Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, unterbreiteten vier jeweils einen Vorschlag. Wegen einer Doppelbenennung durch den Caritasverband bei den Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, und bei den Organisationen, die sich für sozialhilfeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, konnte der Caritasverband bei den Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, nicht berücksichtigt werden.
Ziel war es, vorrangig Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen, die in einem Bezug zum Bezirk Pankow stehen. Dies stellte sich insbesondere bei den Organisationen, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, als schwierig heraus. Die bezirkliche Integrationsbeauftragte wurde deshalb um Unterstützung gebeten. Sie warb zusätzlich im Pankower Arbeitskreis der Migrantenprojekte für eine Kandidatur und wandte sich auch an den Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Als Vorschläge stehen im Ergebnis zur Verfügung: Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3 b) AZG) Vorschlag Mitglied Deutscher Gewerkschaftsbund Herr Region Berlin Dieter Lemke Parkstr. 107 13086 Berlin geb.: 10.05.1948
dbb Frau Beamtenbund und Tarifunion Berlin Dagmar Greger Treskowstr. 30 13156 Berlin geb.: 12.08.1966 Betriebsprüferin
Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c AZG) Vorschlag Mitglied AWO Kreisverband Frau Berlin Nordost e.V. Doris Fiebig Mandelstr. 5 10409 Berlin geb.: 17.09.1944
Diakonie Frau Berlin-Brandenburg- Ulrike Renz schlesische Oberlausitz Greifswalder Str. 16 10405 Berlin geb.: 26.09.1959 Sozialarbeiterin
DER PARITÄTISCHE Frau BERLIN Dagmar Bauerfeind Johanna-Tesch-Str. 48 12439 Berlin geb.: 27.03.1956 Sozialarbeiterin
Organisationen (§ 34 Abs. 3 d) AZG) Vorschlag Mitglied OASE Berlin e.V. Frau Valentina Nagel Rosenthaler Weg 24a 13127 Berlin geb.: 15.09.1952 Sprachmittlerin
Caritasverband für das Frau Erzbistum Berlin e.V. Renate Stark Kleineweg 73 12101 Berlin geb.: 20.05.1958 Sozialarbeiterin
4. Rechtsgrundlage
§ 116 Abs. 2 SGB XII, § 34 AZG, § 16 Abs. 1 c BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede wahrgenommene Sitzung 20,00 € (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen iVm. § 1 Abs. 1 VO zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen)
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
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