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Drucksache - VI-1403
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Siehe Anlage
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Bezirksamt Pankow von Berlin .2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1403
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Stadtbad Oderberger Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der bzw. des in der 45. Sitzung am 26.10.2011 angenommenen Empfehlung bzw. Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1403 –
1. „Die BVV Pankow empfiehlt unter Bezug auf die Drucksache VI-1370 als neuen Eigentümer/Betreiber für das Stadtbad Oderberger Straße das GLS Sprachenzentrum. Die BVV ersucht das Bezirksamt, diese Entscheidung einschließlich der Begründung sowohl an die Stiftung Denkmalschutz Berlin als auch an den Liegenschaftsfonds Berlin zu übermitteln. 2. Die BVV Pankow empfiehlt dem Bezirksamt gegenüber dem Liegenschaftsfonds Berlin und der Stiftung Denkmalschutz Berlin darauf zu drängen, dass das von der GLS vorgestellte Konzept eines öffentlich zugänglichen Kiezbades im Kaufvertrag insbesondere in folgenden Punkten vertraglich abgesichert wird: 3. Für die Wohnungen im Stadtbad wird ein Sozialplan erstellt, um die Sanierungsziele (Sporteinrichtung/Soziale Infrastruktur und Gewerbe) zu erreichen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.:
Die am 26.10.2011 beschossene Drucksache VI-1403, einschließlich der Begründung, ist sowohl dem Vorstand der Stiftung Denkmalschutz Berlin per E-Mail am 01.11.2011 als auch dem Geschäftsführer der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 14.12.2011 übermittelt worden.
Bezüglich der Drucksachen VI-1370 und VI-0839 hat die BVV in ihrer Sitzung am 26.10.2011 den Schlussbericht zur Kenntnis genommen.
Zu 2.:
Die Käuferin informierte das Bezirksamt per E-Mail am 03.01.2012 darüber, dass sie sich am 20.12.2011 im Kaufvertrag verpflichtet habe, das Schwimmbecken für die Öffentlichkeit nutzbar herzustellen, es der Öffentlichkeit an fünf Tagen in der Woche zugänglich zu machen und die Eintrittspreise für den Zugang der Öffentlichkeit entsprechend dem Angebot im Schwimmbad an die jeweils geltenden Preise der Berliner Bäderbetriebe anzulehnen.
Zu 3.:
Das Stadtbad Oderberger Straße wird derzeit in Teilen als Wohnraum genutzt. Das von der GLS Sprachschule im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellte Nutzungskonzept sieht eine Wohnnutzung in der bisherigen Form nicht mehr vor. Sobald der neue Eigentümer – GbR Oderberger Stadtbad 57 – 59 – einen sanierungsrechtlichen Antrag auf Erneuerung und Umbau des Stadtbads Oderberger Straße stellt, hat die Sanierungsverwaltungsstelle die Möglichkeit, die Mieterberatung Prenzlauer Berg mit der Durchführung eines Sozialplanverfahrens zu beauftragen. Ziel des Sozialplanverfahrens wäre in diesem Fall, die Mieter mit Ersatzwohnraum zu versorgen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine
Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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