Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-1331
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass zumindest bis nach den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2011, die Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes ausgesetzt wird.
Im Bezirk Pankow werden derzeit zahlreiche ausbaubeitragspflichtige Baumaßnahmen durchgeführt bzw. geplant. Gerade erst jüngst haben sich die Schwächen des Straßenausbaubeitragsgesetzes am Beispiel der Malmöer Straße im Ortsteil Prenzlauer Berg erneut gezeigt, bei der eine intakte Straßendecke aufgenommen wird, um das Abwassernetz der Berliner Wasserbetriebe zu erweitern. Die Maßnahme ist zum Teil auch von den Anliegern zu bezahlen. Wie die Beantwortung einer kleinen Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus ergeben hat, übersteigen die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes die Einnahmen um ein vielfaches. Das Straßenausbaubeitragsgesetz stellt somit eine massive Belastung des Berliner Haushaltes dar. Derzeit wird in den Ausschüssen des Berliner Abgeordnetenhauses darüber beraten, das Gesetz abzuschaffen. Einige Berliner Bezirke verzichten gänzlich auf die Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes. In dieser Situation ist es für die zahlreichen im Bezirk Pankow betroffenen Anlieger nicht zumutbar, dass das Bezirksamt Pankow von Berlin weiterhin Bescheide ausstellt und Maßnahmen plant, bei denen aufgrund der unsicheren Rechtslage nicht abzusehen ist, welche Kosten auf sie zukommen.
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