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Drucksache - VI-1292
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1292/11
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 41. Sitzung am 30.03.2011 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 1292/2011
· Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der Kita-Eigenbetriebe durch das Land Berlin · Anhebung der Kostensätze nach Kostenblatt für Eigenbetriebe und Freie Träger in der Kindertagesbetreuung
„Der KJHA bittet die BVV, zu beschließen:
Die Bezirkverordnetenversammlung unterstützt die Forderung des BEAK Pankow, die Finanzierung der Kita - Eigenbetriebe auskömmlich sicherzustellen und die Kostensätze der freien Träger so zu erhöhen, dass die Umsetzung der von Senat und Abgeordnetenhaus versprochenen Standards und pädagogischen Verbesserungen auch tatsächlich erreicht werden kann.
Sie fordert das Bezirksamt auf, sich beim Senat dafür einzusetzen, die Finanzierung der Kita - Eigenbetriebe auskömmlich sicherzustellen und die Kostensätze für die freien Träger so anzuheben, dass die von Senat und Abgeordnetenhaus für Eltern, Kinder und die pädagogisch und betreuend Tätigen versprochenen Standards und pädagogischen Verbesserungen tatsächlich erreicht werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Durch zahlreiche intensive Diskussionsprozesse im Land Berlin sowohl auf Verwaltungsebene als auch im politischen Raum ist es gelungen, eine bessere Information über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kita-Träger zu erreichen. In mehreren Sitzungen der Bezirksstadträte Jugend mit der Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde über die Situation der Eigenbetriebe beraten und die Gründe dargestellt. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat mehrere Vorlagen über die Wirtschaftlichkeit der Kita-Eigenbetriebe, zuletzt am 13.04.2011, zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde durchgesetzt, dass in alle Verhandlungsprozesse um die finanzielle Ausstattung der Eigenbetriebe und der übrigen Träger der Kindertagesbetreuung die aufsichtsführenden Bezirke oder die Vorsitzenden der Verwaltungsräte der Kita-Eigenbetriebe einbezogen werden. Die Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien hat als zuständiges Bezirksamtsmitglied mitgewirkt in der Kostensatzkommission zur Anpassung der Kostenblätter für die Kita-Finanzierung an den TV-L gemäß Rahmenvereinbarung Tagesbetreuung. Die Verhandlungen wurden zum Ende März 2011 mit einem positiven Ergebnis beendet. Die im Kostenblatt ausgewiesenen Basiswerte der Personalkosten für das pädagogische Personal werden ab 1.8.2011 im Tarifkreis Ost um 4,5 % erhöht, im Tarifkreis West um 2,4 % und beinhalten außerdem die Angleichung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf einheitliche 39 Stunden. Das angepasste Kostenblatt gilt für alle Kita-Träger und wurde am 16.5.2011 offiziell allen Trägern von Kindertagesstätten übermittelt. Für die Folgeverhandlungen zur weiteren Einbeziehung der Tarifergebnisse in das Kostenblatt wurde eine kleine Arbeitsgruppe gebildet, in der auch ein Bezirk und ein Geschäftsführer der Eigenbetriebe vertreten sind.
Der Verwaltungsrat des Eigenbetriebes hat am 10.5.2011 den fortgeschriebenen Wirtschaftsplan 2011 beschlossen. Mit dem Wirtschaftsplan werden die Vorgaben des Kitaförderungsgesetzes erfüllt und der Personalschlüssel für Erzieherinnen und Leiterinnen eingehalten. Dies ist nur mit einem Jahresfehlbetrag möglich. Die Beschlussfassung erfolgte vor dem Hintergrund der Schreiben des Senators, Herrn Zöllner, und der Staatssekretärin, Frau Zinke, die mit der Aufforderung zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Personalausstattung einen Defizitausgleich für Verluste, die nicht durch strukturelle und organisatorische Maßnahmen realisiert werden können, zugesagt haben.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Kinder- und Familienverträglichkeit erfährt positive Impulse, weil Versorgungsmöglichkeiten mit Kita-Plätzen verbessert werden.
Christine Keil stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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