Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-1289
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 22.03.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung von zwei privaten Erschließungswegen im Ortsteil Rosenthal in „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.03.2011 folgenden Beschluss gefasst:
Im Ortsteil Rosenthal werden zwei private Erschließungswege an der Friedrich-Engels-Straße 112 in 13156 Berlin in „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“ benannt. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.
Begründung:
Die Benennungsabsicht für die beiden privaten Erschließungswege in „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“ wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde in der 40. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 02.03.2011 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Daher wurde nunmehr die Benennung der beiden privaten Erschließungswege beschlossen.
Die Benennung der Erschließungswege erfolgt auf Antrag und auf Kosten der Eigentümergemeinschaft des Baufelds an der Friedrich-Engels-Straße 112 in 13156 Berlin, Ortsteil Rosenthal.
Im Zusammenhang mit der Neubebauung der Fläche der ehemaligen KGA „Friedrich-Engels-Straße“ werden für die Erschließung der neu gebildeten Grundstücke zwei Erschließungswege errichtet. Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, diese Wege eigenständig zu benennen. Die neu gebildeten Grundstücke sollen über die neu zu benennenden Wege nummeriert werden. Die Antragsteller haben sich für die Namen „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“ entschieden, um damit ihre Naturverbundenheit darzustellen.
Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.
Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage - Lageplan
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |