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Drucksache - VI-1251
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung von Schulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass das 16. Gymnasium (03Y16), Achillesstr. 79 in 13125 Berlin den Namen
Robert-Havemann-Schule (Gymnasium) Berlin-Pankow
erhält.
Begründung:
Die Erforderlichkeit der Namensgebung resultiert aus dem Umstrukturierungsprozess der Oberschullandschaft Pankows infolge der ansteigenden Schülerzahl und der Umsetzung der Schulstrukturreform, sowie aus einer Auflage der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung gemäß Rundschreiben II Nr. 13/2005 vom 25. Januar 2005 und Rundschreiben II Nr. 10/2010 vom 02.07.2010.
Die BVV hatte mit Vorlage-Nr. VI-0810/2009 (Betreff: Gründung eines Gymnasiums in der Achillesstraße 79 in 13125 Berlin) beschlossen, am Standort der Robert-Havemann-Oberschule (jetzt Integrierte Sekundarschule - ISS) in der Achillesstraße 79 in 13125 Berlin ab dem Schuljahr 2010/2011 ein Gymnasium zu gründen. Die Gründung des Gymnasiums (03Y16) wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Datum vom 27.10.2009 genehmigt.
Die BVV beschloss am 27.01.2010 mit Vorlage Nr. VI-0943 über die Aufhebung der Robert-Havemann-Oberschule zum Schuljahr 2013/2014. Die letzten Aufnahmen an der Oberschule erfolgten zum Schuljahr 2009/2010. Dieser Jahrgang wird zum Schuljahr 2013/2014 auslaufen.
Das Gymnasium wird bis zum Schuljahr 2013/14 parallel zusammen mit der ISS am gleichen Standort existieren. Dem Wunsch der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft nach Namenskontinuität folgend, hat die Schulkonferenz über den Namen „Robert-Havemann“ beraten und dem Schulamt den Vorschlag unterbreitet, das Gymnasium entsprechend zu benennen.
Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 25.01.2011. Der Name „Robert-Havemann-Schule“ wurde im Land Berlin für ein Gymnasium noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 3 des Rundschreibens).
Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
neues Schulschild 52 € Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung diverse Stempel 26 € SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für
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