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Drucksache - VI-1202
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1202 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Liefer- und Ladezonen in der Prenzlauer Allee
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 40. Tagung der BVV am 02.03.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VI-1202:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in der Prenzlauer Allee die vorhandenen Behinderungen durch Liefer- und Ladetätigkeiten auf der Fahrbahn deutlich reduzieren kann.
Hierbei soll die abschnittsweise und auf Geschäftszeiten beschränkte Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in der Prenzlauer Allee, stadtauswärts zwischen Metzer Straße und Danziger Straße, sowie stadteinwärts zwischen S-Bahnhof Prenzlauer Allee und Metzer Straße, geprüft werden.
Inhalt der Prüfung soll auch die Auswirkung auf die Parkraumbewirtschaftung sein.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
In den benannten Teilabschnitten der Prenzlauer Allee besteht aktuell eine zeitlich unbefristete Be- und Entlademöglichkeit am Fahrbahnrand durch Verkehrsbeschilderung Haltverbot (Zeichen 283 der Straßenverkehrs-Ordnung -StVO-) mit dem Zusatzzeichen „Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei“.
Diese Verkehrsbeschilderung ermöglicht das zweckfreie Halten auf der Fahrbahn bis zu drei Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Weiterhin sind Nebenverrichtungen zulässig. Das sind solche Tätigkeiten, die wegen der notwendigen Zugehörigkeit zum Be- und Entladen als Bestandteil des Haltens erscheinen, z. B. Bezahlen und Kontrolle der gelieferten Ware oder das Abschließen von Bestellungen. Nebenverrichtungen dürfen einen zeitlichen Rahmen von 20 Minuten nicht überschreiten.
Für den ruhenden Verkehr in den bezeichneten Abschnitten der Prenzlauer Allee stehen bauliche Parkbuchten (Seitenstreifen) zur Verfügung, welche sämtlich in die vorhandene Parkraumbewirtschaftung integriert sind.
Diese Verkehrsorganisation bietet Geschäftskunden Parkmöglichkeiten in der unmittelbaren Nähe des jeweiligen Geschäftes und ermöglicht den Geschäftsinhabern ein uneingeschränktes Durchführen von Ladetätigkeiten am Fahrbahnrand.
Für den fließenden Verkehr steht pro Verkehrsrichtung in der Prenzlauer Allee somit regelmäßig mindestens ein Fahrstreifen zur Verfügung. Im Bereich der Stau- und Abflussräume vorhandener Ampelanlagen besteht am Fahrbahnrand der Prenzlauer Allee jeweils Haltverbot durch Zeichen 283 StVO, so dass übermäßige Rückstauerscheinun-gen vermieden werden. In diesen Bereichen werden Ladetätigkeiten von den Geschäftsinhabern in den abzweigenden Nebenstraßen des untergeordneten Netzes zu Lasten des dortigen ruhenden Verkehrs durchgeführt.
Insbesondere durch das Freihalten von Stau- und Abflussräumen vom Lieferverkehr ist in der Prenzlauer Allee stets ein sicherer, flüssiger und geordneter Verkehrsablauf zu beobachten. Die im Einvernehmen, zwischen der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Verkehrslenkung Berlin und dem Bezirk, angeordneten straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen haben sich in vollem Umfang bewährt. Änderungsbedarf gibt es aus Sicht der Verkehrslenkung Berlin aktuell nicht.
Das Hauptargument der Straßenverkehrsbehörde gegen die Anordnung von Lade- und Lieferzonen in den Seitenbereichen (Parkbuchten) ist allerdings, dass die vorhandenen baulichen Parkbuchten in der Prenzlauer Allee größtenteils nicht ausreichend bemessen sind, um ein Befahren mit mittleren und größeren Lieferfahrzeugen bzw. ein verkehrssicheres Ein- und Ausfahren in den Fließverkehr zu gewährleisten, da die Parkbuchten größtenteils quer zur Fahrbahn angeordnet sind.
Würden die vorhandenen Parkbuchten als Ladezonen ausgewiesen werden, hätte dies darüber hinaus negative Auswirkungen auf die Parkplatzsituation für die dortigen Geschäftskunden und somit in der weiteren Folge auf die Wirtschaftlichkeit der ansässigen Geschäftsbetriebe.
Wir bitten, hiermit die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Christine Keil Jens-Holger Kirchner stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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