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Drucksache - VI-1180
Siehe Anlage
2 Bezirksamt Pankow von Berlin .2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Konkretisierung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz Grundstück: Schönhauser Allee 176, Christinenstraße 18 – 19 (Pfefferberg)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:
Das Sanierungsziel für das Grundstücksteil Christinenstraße 18 – 19 wird wie folgt konkretisiert:
Begründung:
Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes Pfefferberg plant der Eigentümer die Errichtung zweier Kopfbauten auf dem Grundstücksteil Christinenstraße. 18 – 19. Für die an den Brandwänden in der Christinenstraße geplanten Kopfbauten wurde ein positiver Bauvorbescheid erteilt (Vorbescheid Nr. 200902379 vom 10.07.2009). Für den Kopfbau zum Grundstück Christinenstraße 17 wurde am 20.07.2010 ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung gestellt, der positiv beschieden werden soll.
Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 01.04.2003 die im Kaufvertrag vom 22.12.1999 festgelegte prozentuale Aufteilung der Nutzungsarten aufgehoben und als Sanierungsziel aufgegeben. Die konkretisierte Festlegung einzelner Nutzungen durch die Darstellung im Rahmenplan, wie Gewerbe, soziale Infrastruktur, Kultureinrichtungen und öffentlich zugängliche Freifläche bleiben weiterhin bestehen.
Um dem Areal Pfefferberg eine wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen, ist es erforderlich, die Errichtung weiterer Gebäude zuzulassen. Dieses Ziel ist mit den festgelegten Sanierungszielen, dem Denkmalschutz bzw. dem erhaltungsrechtlichen Schutz abzuwägen. Hinsichtlich der Bebauung an der Christinenstraße stellen die geplanten Kopfbauten einen tragfähigen Kompromiss dar. Die Sichtbeziehung zu den denkmalgeschützten Gebäuden des Brauereigeländes bleibt erhalten, da keine vollständige Blockrandschließung erfolgt. Das Interesse an der Erhaltung der Garage und des ehemaligen Pförtnerhäuschens muss hinter das Interesse an einer wirtschaftlich tragfähigen Entwicklung des Areals zurücktreten.
Auf der Grundlage der konkretisierten Sanierungsziele wird das Stadtentwicklungsamt in die Lage versetzt, die entsprechenden Anträge zur sanierungsrechtlichen Genehmigung positiv zu bescheiden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
Anlage Ausschnitte aus Rahmenplan 2007 und mit konkretisiertem Sanierungsziel Stand 09/2010
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