Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-1160
3
Siehe Anlage
3
Bezirksamt Pankow von Berlin .2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Vorbereitung der Aufhebungsverordnung für das Sanierungsgebiet Bötzowstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.09.2010 folgende Beschlüsse gefasst:
I. Schwerpunkt für die Realisierung der noch nicht durchgeführten Maßnahmen im Sanierungsgebiet Bötzowstraße, der bisher auch Bestandteil der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Sanierungsgebietes war, ist der Bereich des öffentlichen Straßenraums.
II. Die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen sollen nach Aufhebung der Rechtsverordnung zur Umsetzung der Sanierungsziele realisiert und aus den einzunehmenden Ausgleichsbeträgen finanziert werden.
III. Der für Stadtentwicklung zuständige Bezirksstadtrat übermittelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Wunsch des Bezirkes Pankow zur Aufnahme der genannten Maßnahmen in die Aufhebungsverordnung für das Sanierungsgebiet Bötzowstraße.
Begründung
Schwerpunkte für die Realisierung der noch nicht durchgeführten Maßnahmen sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für das Sanierungsgebiet die Bereiche Schule, öffentliche Spielplätze und öffentlicher Straßenraum. Für diese Maßnahmen sind in der KoFi (Stand 2009) Investitionen von insgesamt 14.062.100,00 € (siehe Anlage 1) veranschlagt, die nach förmlicher Aufhebung des Sanierungsgebietes ab 2011 noch zu finanzieren wären.
Da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wesentliche Teile der Maßnahmen über Programme finanziert, werden diese somit nicht in die Aufhebungsverordnung aufgenommen. Die hier auf dieser Basis vorgeschlagenen Maßnahmen des öffentlichen Raumes summieren sich auf einen Betrag von 1.172.000,00 € (siehe Anlage 2).
Es kann davon ausgegangen werden, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen aus den zu erwartenden Ausgleichbeträgen finanziert werden können.
In der Öffentlichen Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 16. September 2010, wurde der Bezirksamtsvorlage zugestimmt. Hinweise gab es keine.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Finanzierung der Maßnahmen soll aus dem Titel 883 05 im Kapitel 4610 in dem jeweiligen HH.-Jahr erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass aus Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB entsprechende Einnahmen im Titel 341 92 erzielt worden sind. Nach neueren Schätzungen zu den Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen geht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von einem Volumen von rund 10,5 Mio. € für das Gebiet aus.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage 1 Projektliste Gesamtübersicht Anlage 2 Projektliste für Aufhebungsverordnung Anlage 3 Abschlussuntersuchung, Stand 11.08.2010
Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
3
Anlage
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |