Drucksache - VI-1160  

 
 
Betreff: Vorbereitung der Aufhebungsverordnung für das Sanierungsgebiet Bötzowstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.2010
VzK 15 Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.2010, Anlage 1+2
VzK 15 Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.2010, Anlage 3

Bezirksamt Pankow von Berlin

3

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

3

 

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:           

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Vorbereitung der Aufhebungsverordnung für das Sanierungsgebiet Bötzowstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.09.2010 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.              Schwerpunkt für die Realisierung der noch nicht durchgeführten Maßnahmen im Sanierungsgebiet Bötzowstraße, der bisher auch Bestandteil der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Sanierungsgebietes war, ist der Bereich des öffentlichen Straßenraums.

 

II.     Die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen sollen nach Aufhebung der Rechtsverordnung zur Umsetzung der Sanierungsziele realisiert und aus den einzunehmenden Ausgleichsbeträgen finanziert werden.

 

III.   Der für Stadtentwicklung zuständige Bezirksstadtrat übermittelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Wunsch des Bezirkes Pankow zur Aufnahme der genannten Maßnahmen in die Aufhebungsverordnung für das Sanierungsgebiet Bötzowstraße.

 

 

Begründung

 

Schwerpunkte für die Realisierung der noch nicht durchgeführten Maßnahmen sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für das Sanierungsgebiet die Bereiche Schule, öffentliche Spielplätze und öffentlicher Straßenraum. Für diese Maßnahmen sind in der KoFi (Stand 2009) Investitionen von insgesamt 14.062.100,00 (siehe Anlage 1) veranschlagt, die nach förmlicher Aufhebung des Sanierungsgebietes ab 2011 noch zu finanzieren wären.

 

Da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wesentliche Teile der Maßnahmen über Programme finanziert, werden diese somit nicht in die Aufhebungsverordnung aufgenommen. Die hier auf dieser Basis vorgeschlagenen Maßnahmen des öffentlichen Raumes summieren sich auf einen Betrag von 1.172.000,00 (siehe Anlage 2).

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen aus den zu erwartenden Ausgleichbeträgen finanziert werden können.

 

In der Öffentlichen Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 16. September 2010, wurde der Bezirksamtsvorlage zugestimmt. Hinweise gab es keine.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Finanzierung der Maßnahmen soll aus dem Titel 883 05 im Kapitel 4610 in dem jeweiligen HH.-Jahr erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass aus Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB entsprechende Einnahmen im Titel 341 92 erzielt worden sind. Nach neueren Schätzungen zu den Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen geht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von einem Volumen von rund 10,5 Mio. € für das Gebiet aus.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage 1 Projektliste Gesamtübersicht

Anlage 2 Projektliste für Aufhebungsverordnung

Anlage 3 Abschlussuntersuchung, Stand 11.08.2010

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                                                  und Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 


3

 

Anlage

 

Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

X

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

.

 

 

 

 
 

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