Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-1129
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .07.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Vorlage zur
Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Benennung
von Schulen Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 2010 beschlossen: Das
Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die
33.Grundschule 03G33, Pankow, Hauptstraße 66 in 13127 Berlin den Namen „Jeanne-Barez-Schule“
(Grundschule) Berlin-Pankow erhält. Begründung: Die
Erforderlichkeit der Namensänderung resultiert aus dem Umstrukturierungsprozess
der Grundschule in Französisch-Buchholz, sowie aus einer Auflage der für
Bildung zuständigen Senatsverwaltung gemäß Rundschreiben II Nr. 13/2005 vom 25.
Januar 2005. Das Bezirksamt
hatte mit Datum vom 24.03.2009 beschlossen, die Grundschulstruktur in
Blankenfelde und Französisch-Buchholz neu zu ordnen (Beschluss-Nr.
VI-752/2009). Danach war die Platanen–Grundschule (03G35) in Blankenfelde
ab dem Schuljahr 2009/10 einzügig weiterzuführen. Die Filiale der Platanen
– Grundschule in Französisch-Buchholz wurde der Grundschule in
Französisch-Buchholz als Filiale zugeordnet. Der im
Rahmen einer Projektwoche demokratisch geführte Namensfindungswettbewerb führte
zu dem Ergebnis, dass die Schule künftig Jeanne-Barez-Schule heißen
soll. Auf Beschluss der Schulkonferenz fand eine Abstimmung unter den
Schülerinnen und Schülern statt. Die Namen drei verschiedener Persönlichkeiten
standen zur Debatte. Auswahlkriterien waren u. a. der Bezug zur
französisch-hugenottischen Geschichte bzw. ein Ortsbezug zu Französisch
Buchholz. Da die überwiegende Zahl der Schulen in Pankow in dieser Hinsicht
männlicher geprägt ist, spielte in der Diskussion um die Namensgebung auch das
Geschlecht der Namensgeberin/ des Namensgebers eine Rolle. Die Mehrheit der
Schülerinnen und Schüler entschied sich für den Namen Jeanne Barez. „Jeanne
(oder auch: Jeanne Marie bzw. Johanna Marie) Barez war die Tochter des
hugenottischen Gold- und Seidenstickers Jean Barez (1694 - 1782). Sie wurde im
Jahr 1728 in Französisch-Buchholz geboren und starb am 1. Juni 1785. Im Jahr
1755 hat sie den berühmten Maler, Radierer und Zeichner Daniel Chodowiecki
geheiratet, der ebenfalls hugenottische Vorfahren hatte. Durch die Heirat wurde
Chodowiecki ein engagiertes und gläubiges Mitglied der französischen Gemeinde
in Berlin, das von den in diesem kulturellen Umfeld lebensbestimmenden
moraltheologischen Grundsätzen von „Arbeit, Tugend und Glück“ stark
beeinflusst wurde. Fleiß, Arbeit und gesellschaftliches Engagement standen in
der Familie Chodowiecki in enger Wechselbeziehung zum Aufklärungsrationalismus.
Wie sehr Jeanne Barez den seinerzeit populärsten Illustrator der Aufklärung
prägte, beschrieb dieser am 13. Juni 1785 in einem Brief an die Gräfin
Christiane von Solms-Laubach anlässlich des Todes seiner Frau selbst:
„Sie war so ganz meine Freundin, voll Gefälligkeit, hatte Gedult mit
meinen Fehlern, freute sich wenn ich froh war - mein Verlust ist
unersetzlich.“ Kennzeichnend dafür ist auch, dass die neun Kinder, unter
anderem Jeannette Susette, Isaac Henry (Isaak Heinrich), Sophie Henriette,
Wilhelm und Louis Guilleaume, teilweise selbst bekannte Künstler wurden. In den
Zeichnungen Chodowieckis werden die Töchter nicht wie in anderen
Familienbildern bei der Handarbeit, sondern mit Kupferstich- und
Zeichenarbeiten gezeigt. Französisch- Buchholz wurde von der Familie
Chodowiecki oft besucht, denn hier lebten die Eltern von Jeanne Barez. Bekannt
ist die von Daniel Chodowiecki gefertigte Zeichnung „Wallfahrt nach
Französisch Buchholz“, die einen Ausflug seiner Familie nach Französisch
Buchholz zeigt. Die Zeichnung ist als gewisse Entschädigung für eine
versprochene, aber wegen Regens ausgefallene Sonntagsfahrt entstanden.“ [1] Die
Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 24.06.2010. Der Name Jeanne-Barez
wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 3 des
Rundschreibens). Der
Namensvorschlag wurde auf der ersten Elterntagung präsentiert. Auch dort fand
er breite Zustimmung unter den anwesenden Eltern von ca. 90 Kindern. Der für die
Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche
Schulkonferenzbeschluss erfolgte am 25.06.2010. Haushaltsmäßige
Auswirkungen neues
Schulschild 52 € Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung diverse
Stempel 26 € SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401 Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Die
Benennung der Schule nach einer weiblichen Persönlichkeit berücksichtigt
gleichstellungsrelevante Aspekte. Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit Die
Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen
als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen. Matthias
Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für |
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