Drucksache - VI-1116  

 
 
Betreff: KfW-Kredite für unsere Schulen nutzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + PersonalBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
08.06.2011 
öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss Finanzen, 35. BVV, 07.07.10
VzK 13 Bezirksamt, Zwischenbericht, 37. BVV am 03.11.10
VzK 13 BA, Zwischenbericht, 39. BVV am 19.01.2011
VzK§13 BA, Schlussbericht

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich im Rat der Bürgermeister für ein Berliner Landesprogramm zur energetischen Sanierung von

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Begründung

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                  .2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.: VI-1116/10

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

KfW-Kredite für unsere Schulen nutzen!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI  1116/2010:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich im Rat der Bürgermeister für ein Berliner Landesprogramm zur energetischen Sanierung von Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit unter der Nutzung des KfW-Kommunalkredits „Energetische Gebäudesanierung“ einzusetzen.

 

Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:

 

1.     Das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP) soll in dem neuen Landesprogramm aufgehen. Das Finanzvolumen ist deutlich aufzustocken.

2.     Die Mittel werden den Bezirken als Sonderzuweisung projektbezogen für die Sanierung einzelner Gebäude gemäß den Förderkonditionen der KfW zugewiesen.

3.     Anhand praktischer Beispiele ist zu prüfen, ob die Kostenansätze des KfW-Programms auskömmlich sind oder ob eine Aufstockung aus Mitteln des Senats erforderlich ist.

4.     Eine enge Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken ist hierbei sicher zu stellen.

Bisher im Rahmen des SSSP finanzierte Projekte, die nicht durch KfW-Kredite finanziert werden können, werden durch Eigenmittel des Landes Berlin weiterhin im Projekt bedient.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 


Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 10.03.2011 das von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegte Ergebnis der Prüfung zum RdB-Beschluss vom 16.12.2010 mit Vorlage Nr. R-904/2011 über die „Nutzung von KfW-Förderkrediten für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude“ mit folgendem Sachstand zur Kenntnis genommen:

 

„Das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm in Höhe von derzeit 41,3 Mio. € wird bisher zu 70 % jeweils den Bezirken nach deren Prioritätensetzung und zu 30 % nach gesamtstädtischen Kriterien (festgelegt durch die Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie für Inneres und Sport) zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Die Mittel des Schulanlagensanierungsprogramms werden auch für weitere übergeordnete Vorhaben eingesetzt wie z. B. Schulstrukturreform-Maßnahmen, Nachrüstung für Amok-Alarm-Anlagen etc.

 

Die politische Schwerpunktsetzung auf Bildung auch bei der Sicherung der äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen kann nur durch einen zentral gesteuerten, zweckgebundenen Mitteleinsatz für Schulanlagen gewährleistet werden. Bereits jetzt werden Mittel der Pauschalen Zuweisung nicht in vollem Umfang für die Qualifizierung der Schulanlagen eingesetzt. Sollten die Mittel des Schulanlagensanierungsprogramms in die bezirklichen Globalsummen überführt werden, ist zu erwarten, dass auch diese Mittel nicht ausschließlich und in voller Höhe für die Qualifizierung der Schulstandorte eingesetzt werden, sondern z. B. auch zur Haushaltskonsolidierung. Gleiches gilt sinngemäß für die Mittel des Sportanlagensanierungsprogramms.

 

Aus den vorgenannten Gründen muss es nach Ansicht des Senats bei der bisherigen Praxis bleiben und ein Anteil von 30 % weiterhin nach gesamtstädtischer Prioritätensetzung durch die Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie für Inneres und Sport eingesetzt werden.

 

Eine Ausweitung des Investitionsrahmens ist angesichts der Haushaltslage sowie den Regelungen im Zusammenhang mit der Einführung der Schuldenbremse generell nicht darstellbar. Dies gilt auch für die vom Rat der Bürgermeister geforderte Aufstockung der bezirklichen Globalsummen bzw. des SSSP unter Nutzung von zinsgünstigen Krediten der KfW. Die günstigen Refinanzierungskonditionen der KfW ändern nichts daran, dass es sich um eine Ausweitung des Investitionsrahmens handeln würde.

 

Im Übrigen nutzt die Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Kreditaufnahmen des Landes Berlin verschiedene Darlehensangebote der KfW, darunter auch Programme, deren Schwerpunkt die energetische Sanierung kommunaler Infrastruktur ist. Diese Darlehensaufnahmen führen jedoch nicht zu zusätzlichen Investitionen sondern stellen lediglich eine günstige Form der Refinanzierung dar. Sofern ohnehin veranschlagte Investitionen über günstige KfW-Darlehen refinanziert werden, sind selbstverständlich die jeweils geltenden Förderbedingungen der KfW einzuhalten.“

 

Das Bezirksamt Pankow stellt mit Bedauern fest, dass die Senatsverwaltung für Finanzen trotz einhelliger Positionierung aller Bezirke den Anregungen aus dem Bezirk Pankow mit alten Argumenten nicht gefolgt ist.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 


Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für

                                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 




BVV-Pankow von Berlin

Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal

 

Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

X

X

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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