Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-1116
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1116/10
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
KfW-Kredite für unsere Schulen nutzen!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 1116/2010:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich im Rat der Bürgermeister für ein Berliner Landesprogramm zur energetischen Sanierung von Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit unter der Nutzung des KfW-Kommunalkredits „Energetische Gebäudesanierung“ einzusetzen.
Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:
1. Das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP) soll in dem neuen Landesprogramm aufgehen. Das Finanzvolumen ist deutlich aufzustocken. 2. Die Mittel werden den Bezirken als Sonderzuweisung projektbezogen für die Sanierung einzelner Gebäude gemäß den Förderkonditionen der KfW zugewiesen. 3. Anhand praktischer Beispiele ist zu prüfen, ob die Kostenansätze des KfW-Programms auskömmlich sind oder ob eine Aufstockung aus Mitteln des Senats erforderlich ist. 4. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken ist hierbei sicher zu stellen. Bisher im Rahmen des SSSP finanzierte Projekte, die nicht durch KfW-Kredite finanziert werden können, werden durch Eigenmittel des Landes Berlin weiterhin im Projekt bedient.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
„Das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm in Höhe von derzeit 41,3 Mio. € wird bisher zu 70 % jeweils den Bezirken nach deren Prioritätensetzung und zu 30 % nach gesamtstädtischen Kriterien (festgelegt durch die Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie für Inneres und Sport) zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Die Mittel des Schulanlagensanierungsprogramms werden auch für weitere übergeordnete Vorhaben eingesetzt wie z. B. Schulstrukturreform-Maßnahmen, Nachrüstung für Amok-Alarm-Anlagen etc.
Die politische Schwerpunktsetzung auf Bildung auch bei der Sicherung der äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen kann nur durch einen zentral gesteuerten, zweckgebundenen Mitteleinsatz für Schulanlagen gewährleistet werden. Bereits jetzt werden Mittel der Pauschalen Zuweisung nicht in vollem Umfang für die Qualifizierung der Schulanlagen eingesetzt. Sollten die Mittel des Schulanlagensanierungsprogramms in die bezirklichen Globalsummen überführt werden, ist zu erwarten, dass auch diese Mittel nicht ausschließlich und in voller Höhe für die Qualifizierung der Schulstandorte eingesetzt werden, sondern z. B. auch zur Haushaltskonsolidierung. Gleiches gilt sinngemäß für die Mittel des Sportanlagensanierungsprogramms.
Aus den vorgenannten Gründen muss es nach Ansicht des Senats bei der bisherigen Praxis bleiben und ein Anteil von 30 % weiterhin nach gesamtstädtischer Prioritätensetzung durch die Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie für Inneres und Sport eingesetzt werden.
Eine Ausweitung des Investitionsrahmens ist angesichts der Haushaltslage sowie den Regelungen im Zusammenhang mit der Einführung der Schuldenbremse generell nicht darstellbar. Dies gilt auch für die vom Rat der Bürgermeister geforderte Aufstockung der bezirklichen Globalsummen bzw. des SSSP unter Nutzung von zinsgünstigen Krediten der KfW. Die günstigen Refinanzierungskonditionen der KfW ändern nichts daran, dass es sich um eine Ausweitung des Investitionsrahmens handeln würde.
Im Übrigen nutzt die Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Kreditaufnahmen des Landes Berlin verschiedene Darlehensangebote der KfW, darunter auch Programme, deren Schwerpunkt die energetische Sanierung kommunaler Infrastruktur ist. Diese Darlehensaufnahmen führen jedoch nicht zu zusätzlichen Investitionen sondern stellen lediglich eine günstige Form der Refinanzierung dar. Sofern ohnehin veranschlagte Investitionen über günstige KfW-Darlehen refinanziert werden, sind selbstverständlich die jeweils geltenden Förderbedingungen der KfW einzuhalten.“
Das Bezirksamt Pankow stellt mit Bedauern fest, dass die Senatsverwaltung für Finanzen trotz einhelliger Positionierung aller Bezirke den Anregungen aus dem Bezirk Pankow mit alten Argumenten nicht gefolgt ist.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |