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Drucksache - VI-1107
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .06.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG Gegenstand
der Vorlage Übertragung
des Spielmobils an den freien Träger „Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer
Berg e.V.“ (Netzwerk) zum 01.08.2010 Beschlussentwurf Die BVV
wolle beschließen: Das
Spielmobil des Jugendamtes wird zum 01.08.2010 zur Nutzung als Spielmobil für
aufsuchende Jugendarbeit mit Kindern an den freien Träger „Netzwerk
Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V.“ (Netzwerk) übertragen. Begründung Der
Beschluss zur Übertragung des Spielmobils an den freien Träger Netzwerk ist ein
Ergebnis der Entwicklungsplanung des Jugendamtes und des Kinder- und
Jugendhilfeausschusses (KJHA) über das gesamte Netz der Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen. Diese
Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV
vorliegenden Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom
17.11.2009 näher bezeichneten Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des
Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein strukturiertes Projekt mit
mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und Trägern
der Jugendhilfe sowie von Vertretern
mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten Beschlüsse haben das
Ziel, die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch
deren effiziente Nutzung zu sichern. Das
Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung
gegenüber der Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird
durch die Übertragung von Einrichtungen der Jugendarbeit gestärkt. Neben der
Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der
Einrichtungen im Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote musste
den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden. So muss ein
Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die
qualifizierte Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der
Personalwirtschaft nicht möglich. So waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der
Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt. Das soll
nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des
Netzes, Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft
und konzeptionelle Neuorientierung vollzogen werden. Mit der
Übertragung des Spielmobils an einen freien Träger wird das Bezirksamt
insbesondere hinsichtlich der Betriebskosten des Spielmobils und der
Notwendigkeit Lagerräume, Spielorte für den Winterbetrieb und Parkmöglichkeiten
vorzuhalten, entlastet. Der Träger
Netzwerk Spiel / Kultur Prenzlauer Berg e.V. hat ein schlüssiges Konzept
vorgelegt, das auf bereits bestehende Erfahrung in der Spielmobilarbeit
verweist und detaillierte Ausführungen zu pädagogischen Ansätzen beinhaltet
(von Abenteuer- und Erlebnispädagogik bis zur Umweltpädagogik). Der Träger
verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit auf Pädagogisch betreuten
Spielplätzen und auch Kinderbauernhöfen. Die niedrigschwellige und flexible
Angebotsform wird konzeptionell ausdrücklich benannt. Besondere Erfahrungen
gibt es im Bereich des Kinderschutzes. Der Träger verfügt über ein breites
Netzwerk zu Trägern der Jugendhilfe und anderen Akteuren im Bezirk. Er
garantiert ein umfangreiches Methodenrepertoire. Das
Spielmobil ist als ganzjähriges Angebot konzipiert, um ein kontinuierliches
Angebot vorzuhalten. Im Rahmen seiner Zielstellung bietet das Spielmobil mobile
Freizeit- und Bildungsimpulse in den Bereichen Spiel-, Kultur-, Abenteuer- und Erlebnispädagogik.
Die Angebote des Spielmobils sind niedrigschwellig und haben offenen Charakter.
Wöchentlich werden Spielorte angefahren, um den Kindern u. a. durch Bewegungs-
und Experimentierangebote außerschulische Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
zu unterbreiten. Auch eine
familienbezogene Angebotskomponente ist ausdrücklich vorgesehen. Das Spielmobil
wird für den gesamten Bezirk zur Verfügung stehen und die Einsatzschwerpunkte
werden in Absprache mit dem Jugendamt festgelegt. In
Vorbereitung der Übertragung des Spielmobils ist ein jugendhilfespezifisches
Auswahlverfahren (Interessenbekundungsverfahren) durchgeführt worden. Der KJHA
hat mit Beschluss vom 27.04.2010 die Verwaltung des Jugendamts
beauftragt: „…mit
dem für die jeweilige Einrichtung ausgewählten Träger weitere Gespräche zu
führen und die Jugendfreizeiteinrichtungen an den Träger mit der Zweckbindung
„Jugendfreizeitstättenarbeit“ im Rahmen des eingereichten Konzepts
(ggf. mit ergänzenden Vorgaben und nach Beschlussfassung der BVV) zum
01.07.2010 zu übertragen. Die
Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt alle erforderlichen Schritte zur
Finanzierung des jeweiligen Projektes im Rahmen von Zuwendungen aus 4011/68425
einzuleiten und diese rechtzeitig vor Projektbeginn auszureichen. Die
Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen erfolgt miet- und
betriebs-kostenfrei.“ Für das
Spielmobil wurde der Träger Netzwerk ausgewählt und durch den KJHA bestätigt. Eine
kommunale Mitarbeiterin hat sich bereit erklärt, im Rahmen eines
Gestellungsvertrages beim freien Träger Netzwerk zu arbeiten, darüber hinaus
wird das Jugendamt weiteres Personal einsparen, so dass den erhöhten
Transfermitteln für die Arbeit des Trägers entsprechende
Personalmitteleinsparungen gegenüberstehen. Das
Spielmobil wird zum Zeitwert an den Träger verkauft. Die
Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und
Immobilien. Rechtsgrundlage § 36
Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG §§ 2,
11 und 74 SGB VIII § 47
AG KJHG Haushaltsmäßige
Auswirkungen Das
Bezirksamt wird durch Stelleneinsparung bei den Personalmitteln sowie durch
Einsparung von Betriebskosten für das Spielmobil entlastet. Durch eine
auszureichende Zuwendung an den Träger wird es belastet. Es ergeben
sich voraussichtlich Minderausgaben in Kapitel 4011 Titel 42501 in
Höhe von 37.553 € im Jahr 2010 und 89.520 € im Jahr 2011 durch
Einsparung von Personal ab 01.08.2010. Betriebskosten des Spielmobils werden
darüber hinaus in Höhe von 708 € im Jahr 2010 und in Höhe von 1.700
€ im Jahr 2011 im Kapitel 4011, Titel 51403 eingespart. Im Kapitel
4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich
38.262 € im Jahr 2010 und 91.220 € im Jahr 2011 durch die
erforderliche Zuwendung an den freien Träger zur Finanzierung der Aufgaben der
freien Jugendhilfe im Spielmobil. Für das
Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral. Durch den Verkauf
des Fahrzeugs ergeben sich zusätzliche Einnahmen von voraussichtlich 10.800
€ im Haushaltsjahr 2010. Einsparungen
werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt. Die
Gestellung einer Mitarbeiterin erfolgt zeitlich befristet, so dass bei
Beendigung der Gestellung eine Vermittlung der Mitarbeiterin in eine freie
Stelle des Bezirksamtes oder des Landes Berlin erforderlich wird. Derzeit ist
sowohl für den Bereich der Kindertagesstätten der Eigenbetriebe als auch für
den Bereich der Schulhorte der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung von einer problemlosen Vermittlungsmöglichkeit für Erzieher
auszugehen. Ebenso ist derzeit für Sozialarbeiter von guten
Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb der Jugendämter Berlins auszugehen. Die Kosten werden ab dem Zeitpunkt der
Übertragung auf das Produkt „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch
freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten Mengen werden entsprechend
den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig auf das Produkt
gebucht. Die Folgen
der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht
eingeschätzt werden, da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame
Budgetierung von Transferprodukten und Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit
sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens (Wertausgleich) derzeit noch
ergebnisoffen verhandelt werden. Das Bezirksamt Pankow beteiligt sich
interessengeleitet an den Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher
praktizierten Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke
Budgetverluste, die freie Träger in geringerer Relation als der Durchschnitt aller
Bezirke, mit der Leistungserbringung beauftragen. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung siehe
Anlage Kinder-
und Familienverträglichkeit Durch die
qualifizierte Fortführung der Jugendarbeit mit dem Spielmobil werden Angebote
für Kinder und Familien aufrecht erhalten. Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend und Immobilien Auswirkungen
von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende
Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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