Drucksache - VI-1106  

 
 
Betreff: Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung "Esmarchstraße 27" an den freien Träger "Humanistischer Verband Deutschland - Landesverband Berlin e.V." (HVD) zum 01.09.2010
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA, 35 BVV am 07.07.2010

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin           .06.2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

 

 

Gegenstand der Vorlage

 

Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung „Esmarchstr. 27“ an den freien Träger „Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin e.V.“ (HVD) zum  01.09.2010

 

Beschlussentwurf

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die Jugendfreizeiteinrichtung, Esmarchstr. 27, 10407 Berlin, wird zum 01.09.2010 zur Nutzung als Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) an den freien Träger „Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin e.V.“ (HVD) übertragen.

 

Begründung

 

Der Beschluss zur Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung „Esmarchstr. 27“ an den freien Träger HVD ist ein Ergebnis der Entwicklungsplanung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) über das gesamte Netz der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

Diese Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV vorliegenden Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom 17.11.2009 näher bezeichneten Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein strukturiertes Projekt mit mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und Trägern der Jugendhilfe sowie von Vertretern  mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten Beschlüsse haben das Ziel, die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch deren effiziente Nutzung zu sichern.

Das Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung gegenüber der Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Übertragung von Einrichtungen der Jugendarbeit gestärkt.

 

Neben der Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der Einrichtungen im Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote musste den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden.

 

So muss ein Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die qualifizierte Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der Personalwirtschaft nicht möglich. So waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt.

Das soll nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des Netzes, Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft und konzeptionelle Neuorientierung vollzogen werden.

 

Die bisher am Standort Esmarchstr. 27 befindliche Mädchenfreizeiteinrichtung wird in das Gebäude der Jugendfreizeiteinrichtung „JUKS“ in der Schönhauser Allee 165 umziehen. Dort entsteht entsprechend der Beschlussfassung im KJHA eine modellhaft Gender sensibel arbeitende JFE mit kulturpädagogischem Schwerpunkt.

Nur in den angemieteten Räumlichkeiten der Esmarchstr. 27 ist derzeit die Arbeit mit jungen Menschen im Bötzowviertel möglich.

Da Kinder kaum in der Lage sind, außerhalb ihres Wohnviertels liegende Freizeitangebote, eigenständig aufzusuchen, sollen die Räumlichkeiten der Esmarchstr. 27 ab dem 01.09.2010 konzentriert für die Arbeit mit Kindern aus dem Bötzowviertel, unabhängig von deren Geschlecht, genutzt werden. Die wichtige geschlechts-spezifische Arbeit wird wie oben beschrieben an anderem Ort fortgeführt.

Der Träger HVD bietet aufgrund seiner fachlichen Erfahrungen und der eingereichten Konzeption sowie aufgrund seiner Kenntnisse im Bereich der Kinderfreizeitarbeit gute Voraussetzungen zur Realisierung der an diese Einrichtung gestellten Anforderungen. Der Träger betreibt die Einrichtung in der Esmarchstraße als offene Kinderfreizeiteinrichtung für die Zielgruppe der 6 -12 jährigen Mädchen und Jungen. Der Schwerpunkt der Freizeitarbeit wird in den Bereichen kultureller, gesundheitlicher, naturkundlicher und technischer Bildung liegen.

 

In Vorbereitung der Übertragung der JFE „Esmarchstr. 27“ ist ein jugendhilfe-spezifisches Auswahlverfahren (Interessenbekundungsverfahren) durchgeführt worden. Der KJHA hat mit Beschluss  vom 27.04.2010 die Verwaltung des Jugendamts beauftragt:

„…mit dem für die jeweilige Einrichtung ausgewählten Träger weitere Gespräche zu führen und die Jugendfreizeiteinrichtungen an den Träger mit der Zweckbindung „Jugendfreizeitstättenarbeit“ im Rahmen des eingereichten Konzepts (ggf. mit ergänzenden Vorgaben und nach Beschlussfassung der BVV) zum 01.07.2010 zu übertragen.

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt alle erforderlichen Schritte zur Finanzierung des jeweiligen Projektes im Rahmen von Zuwendungen aus 4011/68425 einzuleiten und diese rechtzeitig vor Projektbeginn  auszureichen.

Die Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen erfolgt miet- und betriebs-kostenfrei.“

Für die JFE „Esmarchstr. 27“ wurde der Träger HVD ausgewählt und durch den KJHA bestätigt.

 

Das Jugendamt wird, da das Personal der JFE am neuen Standort JUKS weiterhin benötigt wird, in Kapitel 4010 Titel 67139 Einsparungen erbringen, so dass den erhöhten Transfermitteln für die Arbeit des Trägers entsprechende Einsparungen im Transferhaushalt gegenüberstehen.

 

Die Räumlichkeiten der Esmarchstr. 27 sind vom Bezirksamt angemietet und werden an den Träger kostendeckend untervermietet. Die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung wird eingeholt. Eine andere Verfahrensweise ist auf Grund der Gegebenheiten nicht möglich.

Die Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und Immobilien.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG

§§ 2, 11 und 74 SGB VIII

§ 47 AG KJHG

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Zur Deckung von Mehrausgaben werden in Kapitel 4010 Titel 67139 Transferleistungen in Höhe von 28.933 € im Jahr 2010 und 86.800 € im Jahr 2011 eingespart. In den Kapiteln 3306 und 4211 erfolgen Mehreinnahmen durch die Zahlung der Miete und der Betriebskosten durch den Träger in Höhe von voraussichtlich 5.986 € in 2010 und 17.957 € in 2011.

 

Im Kapitel 4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich 34.919 € im Jahr 2010 und 104.757 € im Jahr 2011 durch die erforderliche Zuwendung an den freien Träger zur Finanzierung der Aufgaben der freien Jugendhilfe in der Jugendfreizeitstätte „Esmarchstr. 27“. Für das Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral.

Einsparungen werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt.

Die Verpflichtung des Trägers, die Betriebskosten für die Einrichtung zu zahlen, weicht von der bisher bei den Projekten der Jugendarbeit überwiegend praktizierten Betriebskostenbefreiung ab. Sie stärkt die Motivation des Trägers, zu Betriebskostenreduzierungen aktiv beizutragen und trägt so zu effizientem Ressourceneinsatz im Sinne der Aufgabe bei.

 

Die Kosten für die Immobilie werden ab dem Zeitpunkt der Übertragung auf das Produkt „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten Mengen werden entsprechend den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig auf das Produkt gebucht.

 

Die Folgen der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht eingeschätzt werden, da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame Budgetierung von Transferprodukten und Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens (Wertausgleich) derzeit noch ergebnisoffen verhandelt werden.

 

Das Bezirksamt Pankow beteiligt sich interessengeleitet an den Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher praktizierten Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke Budgetverluste, die freie Träger in geringerer Relation als der Durchschnitt aller Bezirke, mit der Leistungserbringung beauftragen.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die Öffnung der Jugendfreizeiteinrichtung mit neuem Konzept werden mehr Angebote für Kinder und ihre Familien im Bötzowviertel realisiert.

 

 

 

 

Matthias Köhne                                   Christine Keil

Bezirksbürgermeister                         Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

Quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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