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Drucksache - VI-1106
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .06.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG Gegenstand
der Vorlage Übertragung
der Jugendfreizeiteinrichtung „Esmarchstr. 27“ an den freien Träger
„Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin
e.V.“ (HVD) zum 01.09.2010 Beschlussentwurf Die BVV
wolle beschließen: Die
Jugendfreizeiteinrichtung, Esmarchstr. 27, 10407 Berlin, wird zum 01.09.2010
zur Nutzung als Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) an den freien Träger
„Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin
e.V.“ (HVD) übertragen. Begründung Der
Beschluss zur Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung „Esmarchstr.
27“ an den freien Träger HVD ist ein Ergebnis der
Entwicklungsplanung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
(KJHA) über das gesamte Netz der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Diese
Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV
vorliegenden Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom
17.11.2009 näher bezeichneten Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des
Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein strukturiertes Projekt mit
mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und Trägern
der Jugendhilfe sowie von Vertretern
mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten Beschlüsse haben das
Ziel, die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch
deren effiziente Nutzung zu sichern. Das
Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung
gegenüber der Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird
durch die Übertragung von Einrichtungen der Jugendarbeit gestärkt. Neben der
Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der
Einrichtungen im Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote
musste den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen
werden. So muss ein
Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die
qualifizierte Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der
Personalwirtschaft nicht möglich. So waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der
Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt. Das soll
nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des
Netzes, Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft
und konzeptionelle Neuorientierung vollzogen werden. Die bisher
am Standort Esmarchstr. 27 befindliche Mädchenfreizeiteinrichtung wird in das
Gebäude der Jugendfreizeiteinrichtung „JUKS“ in der Schönhauser
Allee 165 umziehen. Dort entsteht entsprechend der Beschlussfassung im KJHA
eine modellhaft Gender sensibel arbeitende JFE mit kulturpädagogischem
Schwerpunkt. Nur in den
angemieteten Räumlichkeiten der Esmarchstr. 27 ist derzeit die Arbeit mit
jungen Menschen im Bötzowviertel möglich. Da Kinder
kaum in der Lage sind, außerhalb ihres Wohnviertels liegende Freizeitangebote,
eigenständig aufzusuchen, sollen die Räumlichkeiten der Esmarchstr. 27 ab dem
01.09.2010 konzentriert für die Arbeit mit Kindern aus dem Bötzowviertel,
unabhängig von deren Geschlecht, genutzt werden. Die wichtige
geschlechts-spezifische Arbeit wird wie oben beschrieben an anderem Ort
fortgeführt. Der Träger
HVD bietet aufgrund seiner fachlichen Erfahrungen und der eingereichten
Konzeption sowie aufgrund seiner Kenntnisse im Bereich der Kinderfreizeitarbeit
gute Voraussetzungen zur Realisierung der an diese Einrichtung gestellten
Anforderungen. Der Träger betreibt die Einrichtung in der Esmarchstraße als
offene Kinderfreizeiteinrichtung für die Zielgruppe der 6 -12 jährigen Mädchen
und Jungen. Der Schwerpunkt der Freizeitarbeit wird in den Bereichen
kultureller, gesundheitlicher, naturkundlicher und technischer Bildung liegen. In
Vorbereitung der Übertragung der JFE „Esmarchstr. 27“ ist ein
jugendhilfe-spezifisches Auswahlverfahren (Interessenbekundungsverfahren)
durchgeführt worden. Der KJHA hat mit Beschluss vom 27.04.2010 die
Verwaltung des Jugendamts beauftragt: „…mit
dem für die jeweilige Einrichtung ausgewählten Träger weitere Gespräche zu
führen und die Jugendfreizeiteinrichtungen an den Träger mit der Zweckbindung
„Jugendfreizeitstättenarbeit“ im Rahmen des eingereichten Konzepts
(ggf. mit ergänzenden Vorgaben und nach Beschlussfassung der BVV) zum
01.07.2010 zu übertragen. Die
Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt alle erforderlichen Schritte zur
Finanzierung des jeweiligen Projektes im Rahmen von Zuwendungen aus 4011/68425
einzuleiten und diese rechtzeitig vor Projektbeginn auszureichen. Die
Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen erfolgt miet- und
betriebs-kostenfrei.“ Für die JFE
„Esmarchstr. 27“ wurde der Träger HVD ausgewählt und durch den KJHA
bestätigt. Das
Jugendamt wird, da das Personal der JFE am neuen Standort JUKS weiterhin
benötigt wird, in Kapitel 4010 Titel 67139 Einsparungen erbringen, so dass den
erhöhten Transfermitteln für die Arbeit des Trägers entsprechende Einsparungen
im Transferhaushalt gegenüberstehen. Die
Räumlichkeiten der Esmarchstr. 27 sind vom Bezirksamt angemietet und werden an
den Träger kostendeckend untervermietet. Die
Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung wird eingeholt. Eine
andere Verfahrensweise ist auf Grund der Gegebenheiten nicht möglich. Die
Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und
Immobilien. Rechtsgrundlage § 36
Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG §§ 2,
11 und 74 SGB VIII § 47
AG KJHG Haushaltsmäßige
Auswirkungen Zur Deckung
von Mehrausgaben werden in Kapitel 4010 Titel 67139
Transferleistungen in Höhe von 28.933 € im Jahr 2010 und 86.800
€ im Jahr 2011 eingespart. In den Kapiteln 3306 und 4211 erfolgen
Mehreinnahmen durch die Zahlung der Miete und der Betriebskosten durch den
Träger in Höhe von voraussichtlich 5.986 € in 2010 und 17.957 € in
2011. Im Kapitel
4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich
34.919 € im Jahr 2010 und 104.757 € im Jahr 2011 durch die
erforderliche Zuwendung an den freien Träger zur Finanzierung der Aufgaben der
freien Jugendhilfe in der Jugendfreizeitstätte „Esmarchstr. 27“.
Für das Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral. Einsparungen
werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt. Die
Verpflichtung des Trägers, die Betriebskosten für die Einrichtung zu zahlen,
weicht von der bisher bei den Projekten der Jugendarbeit überwiegend
praktizierten Betriebskostenbefreiung ab. Sie stärkt die Motivation des
Trägers, zu Betriebskostenreduzierungen aktiv beizutragen und trägt so zu
effizientem Ressourceneinsatz im Sinne der Aufgabe bei. Die Kosten für die Immobilie werden ab
dem Zeitpunkt der Übertragung auf das Produkt „Allgemeine Kinder- und
Jugendförderung durch freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten
Mengen werden entsprechend den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
anteilig auf das Produkt gebucht. Die Folgen
der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht
eingeschätzt werden, da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame
Budgetierung von Transferprodukten und Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit
sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens (Wertausgleich) derzeit noch
ergebnisoffen verhandelt werden. Das
Bezirksamt Pankow beteiligt sich interessengeleitet an den
Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher praktizierten
Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke Budgetverluste, die freie
Träger in geringerer Relation als der Durchschnitt aller Bezirke, mit der
Leistungserbringung beauftragen. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung siehe
Anlage Kinder-
und Familienverträglichkeit Durch die
Öffnung der Jugendfreizeiteinrichtung mit neuem Konzept werden mehr Angebote
für Kinder und ihre Familien im Bötzowviertel realisiert. Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend
und Immobilien Auswirkungen
von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende
Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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