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Drucksache - VI-0934
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von
Berlin .12.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr. VI-0934
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ für das Jahr 2010 Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt Pankow von
Berlin hat in seiner Sitzung am 22. Dezember 2009 beschlossen, den vom
Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ am
08.12.09 festgestellten Wirtschaftsplan für 2010 dem Bezirkshaushaltsplan
2010/2011 des Bezirkes Pankow von Berlin als Anlage nachrichtlich
nachzureichen. Begründung Gemäß § 7
Eigenbetriebsgesetz ist der für das Geschäftsjahr vom Eigenbetrieb zu
erarbeitende Wirtschaftsplan vom Verwaltungsrat festzustellen und gemäß § 16
als Anlage nachrichtlich dem
Bezirkshaushaltsplan beizufügen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen
Die finanziellen
Auswirkungen wurden in Einnahmen und Ausgaben anteilig für den Bezirk Pankow
bereits in den beschlossenen Bezirkshaushaltsplan 2010/2011 eingearbeitet. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und
Familienverträglichkeit
Sicherung der Betreuung von
Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen Matthias Köhne |
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