Drucksache - VI-0881  

 
 
Betreff: Anpassung des Maßnahmeplans zur Sicherstellung der Versorgung mit Grundschulplätzen ab 2010 für die Regionen 1-3 der bezirklichen Schulentwicklungsplanung 2008, Fortschreibung Grundschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2009 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 28. BVV, 11.11.09

SIEHE ANLAGE

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2009

 

 

An die Bezirksverordnetenversammlung

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Anpassung des Maßnahmeplans zur Sicherstellung der Versorgung mit Grundschulplät­zen ab 2010 für die Regionen 1-3 der bezirklichen Schulentwicklungsplanung 2008, Fort­schreibung Grundschulen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am        .11.09 beschlossen:

 

Der mit Vorlage VI-615/2008 am 25.11.2008 beschlossene Maßnahmeplan zur Sicherstellung der Versorgung mit Grundschulplätzen ab 2010 für die Regionen 1-3 der bezirklichen Schulent­wicklungsplanung 2008, Fortschreibung Grundschulen ist aufgrund aktueller Entwicklungen wie folgt anzupassen:

 

I.Unter Beschlusspunkt II - Region 1 - wird Buchstabe c) aufgehoben.

 

II. Unter Beschlusspunkt II - Region 3 - wird Buchstabe b) wie folgt geändert:

 

Der Infrastrukturstandort „Eliashof“ Senefelder Straße 6 in 10437 Berlin wird mit dem Ziel, ab Schuljahr 2010/2011 eine 2-zügige Grundschule einzurichten, zu einem  integ­rierten Schul- und Musikschulstandort entwickelt.

 

  1.                          Unter Beschlusspunkt II - Region 3 – wird mit folgendem Wortlaut ein neuer Buch­stabe c) eingefügt:

Die in der Region 3 infolge der geänderten Beschlussfassung zum Infrastrukturstandort „Eliashof“ fehlenden Grundschulplätze werden an der Grundschule am Planetarium in 10405 Berlin, Ella-Kay-Str. 47 durch einen Erweiterungsbau abgesichert.

 

 

 

Begründung:

 

Zu I.

Der Beschlusspunkt mit dem Wortlaut „Die Immobilie Straßburger Straße 56 in 10119 Berlin ist frühestens ab dem November 2009 von der BIM anzumieten. Der Standort wird zunächst als Auslagerungsstandort für die Grundschule am Teutoburger Platz beansprucht und im Anschluss zur Abfederung von Bedarfsspitzen vorgehalten. Damit wird auf den Ausbau als vollwertiger Schulstandort verzichtet.“, ist aufzuheben.

Für die Nutzung der Immobilie als Auslagerungsstandort war es aufgrund fehlender Pausenfrei­flächen nicht möglich, einen Konsens zwischen den Eltern der Grundschule am Teutoburger Platz und dem Schulträger herzustellen. Insofern verzichtet der Geschäftsbereich auf die An­mietung der Immobilie.

 

Zu II. und III.

Die gemäß BVV-Beschluss VI-599 Umwidmung des Kinder- und Jugendkulturzentrum Eliashof am 1.4.2009 getroffene Festlegung, dass der Infrastrukturstandort „Eliashof“ Senefelder Straße 6 in 10437 Berlin nicht wie ursprünglich beschlossen 3 zügig, sondern lediglich 2 zügig einzu­richten und zu einem integrierten Schul- und Musikschulstandort zu entwickeln ist, erfordert das Vorhalten der notwendigen Aufnahmekapazitäten von Grundschulplätzen an einem anderen Schulstandort in der Region 3. Die zusätzlich benötigten Grundschulplätze sollen am Standort der Grundschule am Planetarium eingerichtet werden. Im Rahmen der S.T.E.R.N. –Studie vom Juli 2008 wurde für diesen Schulstandort ein Flächenpotential für bauliche Erweiterungen nach­gewiesen. Die Grundschule am Planetarium befindet sich in der Region 3 und ist für die Schüle­rinnen und Schüler aus dem Quartier „Helmholtzplatz“ fußläufig erreichbar.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Zu I.  Die für den Zeitraum 2009 bis 2012 mit Vorlage VI-0615/218 prognostizierten Mietkosten in Höhe von 1.075 Mio. € entfallen.

Zu II. Die für den Umbau des Infrastrukturstandortes „Eliashof“ anfallenden Kosten sind derzeit nicht bezifferbar. Durch die Nutzungszweckänderung hatte der Bezirk an die für Stadtentwick­lung zuständige Senatsverwaltung eine Rückforderung von Fördermitteln aus dem EFRE-Fonds in Höhe von 462.750 € zu leisten.

Zu III. Die für den Erweiterungsbau an der Grundschule am Planetarium anfallenden Kosten sind gegenwärtig nicht bezifferbar.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die beschlossenen Maßnahmen dienen der Anpassung der Bedarfs- an die Nachfragesituation und somit dem Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie sind notwendig, um auch in Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen Lebensqualität für die jüngere Ge­neration zu bewahren und somit an den Bezirk binden zu können.

 

 

 

Matthias KöhneLioba Zürn-Kasztantowicz

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für

Gesundheit, Soziales, Schule

und Sport

 

 
 

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