Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0799
Siehe
Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .10. 2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drs.VI –0799 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Neue
Kleingartenanlagen für Pankowerinnen und Pankower Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung, des in der Sitzung am 15.7. 2009 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0799 Das
Bezirksamt wirt ersucht, zu
prüfen, ob und wie im Bezirk Pankow neue Kleingartenanlagen im Sinne des
Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) geschaffen werden können. Der BVV
ist bis zu ihrer 28. Tagung am 11. November 2009 zu berichten. wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Das
Bezirksamt hat die drei Bezirksverbände der Kleingärtner, die weiterhin in den
Strukturen der 3 Altbezirke tätig sind, gebeten, die aktuelle
Nachfragesituation für Parzellen in den Pankower Kleingartenanlagen
darzustellen. Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass alle 3 Bezirksverbände zwar über eine steigende
Nachfrage nach Kleingartenparzellen berichten – vor allem durch junge
Familien mit Kindern – gleichzeitig aber darauf hingewiesen werden muss,
dass die finanziellen Möglichkeiten der Interessenten überwiegend gering sind.
Gärten mit einem Schätzpreis von 8.000 Euro oder mehr sind nicht bzw. nur nach
einer drastischen Kaufpreisreduzierung vermittelbar. Im
Einzelnen stellt sich die Situation für die Bezirksverbände wie folgt dar: Pankow Der Bedarf
an Parzellen ist größer als das Angebot. Die Nachfrage kommt aus allen Teilen
der Stadt. Auf der Warteliste stehen zurzeit ca. 350 Bewerberinnen und
Bewerber. Jährlich bewerben sich etwa 330 neue Interessenten. Der jährliche
Parzellenwechsel liegt bei etwa 300 Gärten. Für Bewerberinnen und Bewerber mit
geringen finanziellen Mitteln bestehen längere Wartezeiten. Die
Schaffung von neuen Kleingartenanlagen wird vom Bezirksverband Pankow
grundsätzlich befürwortet. Prenzlauer
Berg Die
Nachfrage nimmt zu, wobei insbesondere Parzellen in Wohnortnähe gesucht werden.
Derzeit befinden sich ca. 180 Bewerberinnen und Bewerber auf der Warteliste.
Jährlich bewerben sich rund 90 neue Interessenten. Der jährliche
Parzellenwechsel liegt bei knapp 40 Gärten. Die durchschnittliche Wartezeit
beträgt etwa 3 Jahre, hängt aber vor allem vom finanziellen Spielraum der
Bewerberinnen und Bewerber ab. Für den
Bezirksverband Prenzlauer Berg hat der dauerhafte Erhalt der bestehenden
Anlagen Priorität vor der Schaffung neuer Kleingartenanlagen, wobei
insbesondere die Kosten für die Neuerschließung kritisch gesehen werden. Weißensee Während in
den letzten Jahren die Zahl der Bewerbungen für Kleingartenparzellen rückgängig
war, ist jetzt eine zunehmende Nachfrage zu verzeichnen. Derzeit sind ca. 600
Bewerberinnen und Bewerber registriert, jährlich kommen rund 300 neue dazu. Der
jährliche Parzellenwechsel liegt bei rund 200 Gärten. Die Wartezeit beträgt im
Durchschnitt 2 Jahre und ist auch hier abhängig von den finanziellen
Möglichkeiten der Bewerberinnen und Bewerber. Der
Bezirksverband Weißensee betrachtet die Schaffung neuer Kleingartenanlagen
äußerst kritisch und vor dem Hintergrund des finanziellen Aufwandes für die
Erschließung als nicht realisierbar. Anhand der
Erfahrungen aus einem Projekt zur Schaffung einer neuen Kleingartenanlage im
damaligen Bezirk Weißensee sind dem Bezirksamt die Rahmenbedingungen und
Anforderungen für eine Neugründung bekannt: 1997/98 sollte auf den „Neuen
Wiesen“ in Karow eine Kleingartenanlage mit ca. 150 Parzellen entstehen.
Das Vorhaben scheiterte damals an den Erschließungskosten (inkl.
Energieversorgung und Wasseranschluss), die sich pro Parzelle auf etwa 45.500
DM beliefen. Der Kostenanteil des Landes Berlin hätte sich pro Parzelle auf
etwa 9.000 DM belaufen – das sind bei 150 Parzellen 1.350.000 DM. Der
Bezirksverband war ebenfalls nicht in der Lage, diese erheblichen
Erschließungskosten für eine neue Anlage zu finanzieren. Ob ein
Grundstück für die Nutzung als Kleingartenfläche geeignet ist, hängt von vielen
Aspekten (wie z.B. bau- und planungsrechtlicher Belange, ökologischer und
bodenwirtschaftlicher Einflüsse, Umweltbelastungen) ab und kann daher erst
geprüft werden, wenn eine konkrete Fläche in Betracht gezogen wird. Aufgrund
der o.g. Rahmenbedingungen schlägt das Bezirksamt derzeit keine Fläche vor. Der
Kleingartenbeirat hat in seiner Sitzung am 24.9. 2009 den Sachstand beraten und
ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Neuanlage
von Kleingartenanlagen in Pankow als finanziell nicht realisierbar eingestuft
wird. In der
Sitzung wurden Alternativen diskutiert, ob und wie innerhalb der bestehenden
Strukturen und Kleingartenanlagen ein größeres Angebot und eine schnellere
Versorgung mit einem Garten für Bewerberinnen und Bewerber umgesetzt werden
könnte. Dazu gehören Parzellenteilungen (es gibt immer noch Parzellen von 600
und mehr m²), schnelle Abwicklung von Parzellenwechsel, Rückentwicklung zu
Gärten gemäß BKleingG. Hier gibt
es durchaus noch Spielräume, die allerdings teilweise schwer umsetzbar sind. Wir bitten,
die o.g. Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder-
und Familienverträglichkeit Keine
Auswirkungen Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister |
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