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Drucksache - VI-0449
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Benennung einer privaten Erschließungsstraße im
Ortsteil Weißensee
in „Zur Ringallee“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.04.2008
folgenden Beschluss gefasst: Im Ortsteil Weißensee
wird die private Erschließungsstraße in der Siedlung Rennbahn in „Zur
Ringallee“ benannt. Begründung: Die Benennung erfolgt auf Antrag der Siedlung
Rennbahn Berlin – Weißensee e. V. Dieser Verein hat Gemeinschaftsflächen sowie die
Erschließungsstraße der Siedlung Rennbahn im Oktober 2007 käuflich erworben.
Damit ist er berechtigt, die Straße öffentlich benennen zu lassen. Die Privatstraße verläuft ringförmig (daher auch der
Name „Zur Ringallee“) innerhalb der Siedlung Rennbahn und
erschließt sämtliche Grundstücke. Bisher waren die Grundstücke dieser Siedlung
über die Rennbahnstraße Nr. 50 (Zur Ringallee „Parzellen-Nr.
…..“) nummeriert. Die Privatstraße hatte bisher jedoch keine
offizielle Bezeichnung. Nach der Benennung der privaten Erschließungsstraße
in „Zur Ringallee“ werden durch das Vermessungsamt die Verwaltungsverfahren
zur Grundstücksnummerierung für alle betroffenen Grundstücke eingeleitet. Der vom Verein ursprünglich beantragte Name
„Ringallee“ kann nicht umgesetzt werden, da es in Berlin bereits
diverse Ringstraßen/-wege gibt. Damit ist eine Benennung in „Ringallee“
nach den Vorschriften des Berliner Straßengesetzes nicht zulässig. Es wurde daher der Name „Zur Ringallee“
vorgeschlagen. Die übrigen Tiefbauämter Berlins haben keine Bedenken gegen
diesen Straßennamen. Die Straßenverkehrsbehörde erhebt
ebenfalls keine Bedenken gegen eine Benennung in „Zur Ringallee“. - 2 - Der Ausschuss für Kultur und Bildung
hat mit Schreiben vom 09.04.2008 empfohlen, dem Namensvorschlag „Zur
Ringallee“ zu folgen. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan
erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz
durchgeführt. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Anlage - Lageplan Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für
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