Drucksache - VI-0449  

 
 
Betreff: Benennung einer privaten Erschließungsstraße im Ortsteil Weißensee in "Zur Ringallee"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 16. Tagung, 11.06.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                              .2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache-Nr.:

                                                                                                                 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Benennung einer privaten Erschließungsstraße im Ortsteil Weißensee
          in „Zur Ringallee“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.04.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

Im Ortsteil Weißensee wird die private Erschließungsstraße in der Siedlung Rennbahn in „Zur Ringallee“ benannt.

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Benennung erfolgt auf Antrag der Siedlung Rennbahn Berlin – Weißensee e. V.

Dieser Verein hat Gemeinschaftsflächen sowie die Erschließungsstraße der Siedlung Rennbahn im Oktober 2007 käuflich erworben. Damit ist er berechtigt, die Straße öffentlich benennen zu lassen.

Die Privatstraße verläuft ringförmig (daher auch der Name „Zur Ringallee“) innerhalb der Siedlung Rennbahn und erschließt sämtliche Grundstücke. Bisher waren die Grundstücke dieser Siedlung über die Rennbahnstraße Nr. 50 (Zur Ringallee „Parzellen-Nr. …..“) nummeriert. Die Privatstraße hatte bisher jedoch keine offizielle Bezeichnung.

Nach der Benennung der privaten Erschließungsstraße in „Zur Ringallee“ werden durch das Vermessungsamt die Verwaltungsverfahren zur Grundstücksnummerierung für alle betroffenen Grundstücke eingeleitet.

 

Der vom Verein ursprünglich beantragte Name „Ringallee“ kann nicht umgesetzt werden, da es in Berlin bereits diverse Ringstraßen/-wege gibt. Damit ist eine Benennung in „Ringallee“ nach den Vorschriften des Berliner Straßengesetzes nicht zulässig.

 

Es wurde daher der Name „Zur Ringallee“ vorgeschlagen. Die übrigen Tiefbauämter Berlins haben keine Bedenken gegen diesen Straßennamen.

Die Straßenverkehrsbehörde erhebt ebenfalls keine Bedenken gegen eine Benennung in „Zur Ringallee“.

 

 

 

- 2 -

 

 

 

Der Ausschuss für Kultur und Bildung hat mit Schreiben vom 09.04.2008 empfohlen, dem Namensvorschlag „Zur Ringallee“ zu folgen.

 

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage - Lageplan

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                    Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat

                                                                                               für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 
 

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