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Auszug - Pflegestärkungsgesetz 2; Pflege-Controlling; Hilfe zur Pflege ambulant
Herr Brexel, Vorstandsvorsitzender Seniorenstiftung Prenzlauer Berg, informiert den Ausschuß über die Neuregelungen des Pflegestärkungsgesetzes II, das ab dem 01.01.2017 endgültig in Kraft getreten sein soll anhand einer schriftlichen Präsentationen (siehe Anhang) und erläuterte die Änderungen und deren mögliche Auswirkungen auf die stationären Einrichtungen. Die Präsentation enthält :
Eine wesentliche Zielsetzung ist, dass Demenzkranke eine höhere Einstufung erhalten, d.h. eine erheblich eingeschränkte Alterskompetenz mit einem zusätzlichen Pflegegrad bewertet wird. Wesentliche Frage ist, wie man die Pflegebedürftigkeit und den Grad der Einstufung feststellt und wie das finanziert wird. Die Preiserhöhungen bei Pflege bezahlen die Bewohner. Der 30.9.16 ist der Stichtag in stationären Einrichtungen. Jetzt wird relevant, ob die BewohnerInnen in Pflegeeinrichtungen Anspruch auf eine Erhöhung des Pflegegrades durch eingeschränkte Alterskompetenz haben, wahrscheinlich betrifft das 50 -60 % der BewohnerInnen, d.h. dass mehr Menschen Anspruch auf Mehrleistungen haben. Eine offene Frage ist, wie das finanziert werden soll. Beim Eigenanteil in der stationären Pflege wird ein bundesweiter einheitlicher Satz von etwa 580 € angestrebt, der in der Realität deutlich höher sein wird, durch die niedrigere Pflegestufen in den Einrichtungen. Bei dieser Systematik wird bestraft, wer niedrigere Pflegegrade aufnimmt. Ziel: niedere Pflegegrade zu Hause betreuen zu lassen. Die Pflegesatzvereinbarungen in den Ländern sind noch unklar. Ziel: bundeseinheitlicher Personalschlüssel bis 2020 Frau Benkenstein, Bezirksamt Pankow, Ambulante Pflege bestätigte die Ausführungen von Herrn Brexel auch für den ambulanten Bereich. Bisher ist noch nicht alles zu den Auswirkungen bekannt, z.B. ob sich bei den Zuzahlungen Änderungen ergeben. Erhöht werden die Sachleistungen. Das von ihr vorbereitete Papier zum Artikel 2 des PSG II-E wird im Anhang beigefügt.
Nachfragen: Die Nachfragen bezogen sich auf. 1. den Personalschlüssel und der Berücksichtigung des Betreuungsbedarfs bzw. -aufwandes, gibt es da eine Besserung Antwort der Experten: Der höhere Aufwand der Pflege bei Altersdemenz soll berücksichtigt werden. Ansonsten gehört die Betreuung zur Pflege, also ist bei diesem Personal zu berücksichtigen. Das Personal reiche jetzt nicht und wird auch zukünftig nicht reichen. Es wird noch schwieriger werden, weil die Arbeitsbelastung zu hoch ist. Der Beruf muss durch bessere Personalschlüssel attraktiver werden. Beratung – wie aufgestellt? Frau Zürn-Kasztantowicz : Beratungen in den Pflegestützpunkte sind davon abhängig, was durch Pflegekassen bezahlt wird. Landesstützpunkte müssen ihre Dienstleistung erweitern. Es wird erwartet, dass der 3. Pflegestützpunkt in Pankow endlich eingerichtet wird. Herr Barz, Controlling im Sozialamt Pankow Das Pflegecontrolling wurde seit 2013 im Sozialamt eingeführt. Sukzessive wurden professionelle Pflegefachkräfte eingestellt (früher Sozialarbeiter). Gestartet ist die Arbeitsgruppe Pflegecontrolling mit 3 Stellen . Zur Bekämpfung von Verdachtsfällen auf Leistungsmissbrauch wurden im letzten Jahr 2 weitere befristete Stellen den Bezirken zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsgruppe umfasst somit aktuell 5 Stellen, die im Oktober 2014 organisatorisch dem Fach- und Finanzcontrolling unterstellt wurde. Im Mai 2015 wurde eine Zielvereinbarung zwischen dem Senat und den Bezirken zum Leistungsmissbrauch geschlossen, um die Instrumente zur Festsstellung von Leistungsmissbrauch und Abrechnungsmanipulationen weiter zu optimieren und einheitlich anzuwenden. In Pankow werden Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch von allen Mitarbeitern im Rahmen eines berlineinheitlich festgelegten Verfahrens bearbeitet. In 2015 wurden in Pankow 17 Verdachtsfälle protokolliert. In 6 Fällen erfolgte eine Leistungsanpassung, in 3 Fällen eine Leistungseinstellung. In einem Fall wurde Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt. In diesem Jahr wurde 5 Verdachtsfällen nachgegangen. Davon sind 4 Fälle bereits abgeschlossen. In 3 Fällen erfolgte eine Leistungsanpassung. In Regel treten Verdachtsfälle im Ergebnis von Hausbesuchen auf. Die Aussagen der Pflegebedürftigen und die tatsächlich abgerechneten Leistungen durch die Pflegedienste ergeben Widersprüche. Welche Firmen auffällig sind, wird auf Landesebene bearbeitet.
Nachfragen Frage: Welche Leistungen werden vom Sozialamt kontrolliert? Antwort: Controlling ist gleich Steuerung nicht Kontrolle Begutachtung regelhaft, Entdeckung von Auffälligkeiten , wenn Verdacht – Hausbesuche Geht auch um präventive Wirkung gegenüber Pflegediensten, nicht unbedingt um Strafverfolgung. Frage: Verhältnis Verdachtsfälle zu Leistungsfällen? Antwort: Bei 1200 laufenden ambulanten Pflegefällen traten 17 Verdachtsfälle auf. Frage: Wurden die Zulassungsverfahren zu ambulanten Pflegediensten im PSG II geändert? Antwort: es wurden nur geringfügige Veränderungen hineingenommen. Bei Verdachtsfällen erfolgt Austausch mit Pflegekassen. Auf Senatsebene Zusammenarbeit mit Pflegekassen. |
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