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Auszug - Verpflichtung der Bezirksverordnetenvorsteherin/des Bezirksverordnetenvorstehers
Die stellvertretende Vorsteherin Ute Schnur, verpflichtet den Vorsteher Ronald Rüdiger gemäß Bezirksverwaltungsgesetz § 7, Absatz 2 zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten. Er erklärt, diese Verpflichtung anzunehmen. |
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